Die Lebensform der freiheitlich-rechtsstaatlimen Demokratie ist, lustorisch gesehen, vorlaufig noch Episode. Ob dieser bislang anspruchsvollste aller Gesell schaftsentwurfe Bestand haben wird oder ob er das menschliche Vermogen zur Schaffung einer politischen Kultur der -offenen Gesellschaft- nicht uber zieht, wird sich erst in der Zukunft ausmachen lassen. Seinen starksten Impuls empfing das Streben nach diesem Ziel bislang aus dem moralischen Bewusst sein von der gleichen Wurde aller Menschen und, daraus entspringend, dem moralischen Anspruch auf Selbstbestimmung des einzelnen Mensmen...
Die Lebensform der freiheitlich-rechtsstaatlimen Demokratie ist, lustorisch gesehen, vorlaufig noch Episode. Ob dieser bislang anspruchsvollste aller ...
wealth-Republiken und Commonwealth-Sondermonarchien - stellt sich die Frage, wie weit diese Rechtsordnungen die Unselbstandigkeitsmerkmale ver loren haben, die den Rechtsordnungen der Kolonien eigen waren. Eines der wichtigsten Probleme in diesem Zusammenhang ist, ob das britische Recht in den Mitgliedsstaaten des Commonwealth den V orrang beibehalten hat, den es in den Kolonien hatte. Ferner ist auf die Frage einzugehen, ob das Gesetz gebungsrecht des britischen Parlaments, das hinsichtlich der Kolonien voll standig war und keinerlei rechtlichen Beschrankungen unterlag, weiterbesteht, und...
wealth-Republiken und Commonwealth-Sondermonarchien - stellt sich die Frage, wie weit diese Rechtsordnungen die Unselbstandigkeitsmerkmale ver loren h...
33 Antragsgegner, eine miindliche oder schriftliche Stellungnahme abzugeben, die innerhalb einer kurzen Frist vorzunehmen ist. Die anderen Gerichte - Rustungskontrollgericht, MRK -Gerichtshof, Zentralamerikanischer Gerichts hof z. B. - sehen eine Zustellung des Antrags nicht vor. Das aber nicht nur aus verfahrensfordernden Gesichtspunkten, wie z. B. urn den bei der artigen Verfahren im innerstaatlichen Recht oft hervorgehobenen Ober raschungseffekt zu wahren 113, sondern aus anderen, sich aus der Sache er gebenden Grunden. Dag beim Zentralamerikanischen Gerichtshof eine der artige Magnahme...
33 Antragsgegner, eine miindliche oder schriftliche Stellungnahme abzugeben, die innerhalb einer kurzen Frist vorzunehmen ist. Die anderen Gerichte - ...
Die vorliegende Schrift ist das erste Teilergebnis eines umfassenden Forschungsvorhabens, das ein zentrales Problem moderner bundes staatlicher Ordnungen, namlich die Kooperation zwischen den ver schiedenen bundesstaatlichen Wirkungseinheiten, rechtsvergleichend zu erfassen trachtet. Sie ist beschrankt auf die Darstellung der bundes staatlichen Kompetenzordnung, die eine notwendige Voraussetzung fUr das Verstandnis bundesstaatlicher Kooperation in ihren vielfalti gen Formen und Gestalten ist. Zwar bedauere ich, hier mit Teilergeb nissen an die wissenschaftliche Offentlichkeit zu treten, tue...
Die vorliegende Schrift ist das erste Teilergebnis eines umfassenden Forschungsvorhabens, das ein zentrales Problem moderner bundes staatlicher Ordnun...
"Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung fur viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit flir uns alle. Sie ist notwendig flir unsere Sicherheit, flir unsere Freiheit, flir unser Dasein als Nation und als gei stig schopferlsche Volkergemeinschaft" 1 Diese Worte Konrad Adenauers sind noch heute von derselben Bedeutung wie vor zwanzig Jahren. Die europaische Einigung ist zwar in wichtigen Tell bereichen fortgeschrltten; es fehlt aber immer noch an einem soliden und ver wurzelten BewuBtsein von der Notwendigkeit dieser europaischen Einheit. Obwohl die langerfristigen...
"Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung fur viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit flir uns alle. Sie ist notwendig f...
Die Rechtslage Deutschlands ist auch nach AbschluB des Grundlagenvertrags yom 21. Dezember 1972 in zahlreichen wichtigen Fragen umstritten und der Klarung bedurftig. Diese Fragen haben nach wie vor erhebliche aktuelle Be deutung sowohl im volkerrechtlichen Verkehr, z. B. bei der diplomatischen Protektion fur Bewohner der DDR von seiten der Bundesrepublik, als auch fur die Praxis der Gerichte, die sich u. a. bei der Auslegung des Auslands begriffs mit dem Verhaltnis zwischen der Bundesrepublik und der DDR aus muss en. Die in den einzelnen Kapiteln der Arbeit unternom einandersetzen menen...
Die Rechtslage Deutschlands ist auch nach AbschluB des Grundlagenvertrags yom 21. Dezember 1972 in zahlreichen wichtigen Fragen umstritten und der Kla...
Yom 28.-30. Oktober 1976 fand auf Einladung des Max-Planck-Instituts fUr auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht in Heidelberg ein Kollo- quium tiber Probleme des Grundrechtsschutzes in Europa statt. Die Vortrage und Diskussionsbeitrage des Kolloquiums werden hiermit veroffentlicht. Bei den Vortragen handelt es sich urn Kurzreferate, die in die Diskussion einge- ftibrt haben. Zusiitzlich zu dem mtindlich Vorgetragenen enthalt dieser Band Eckart Klein (S. 133), eine zusammenfassende einen erganzenden Bericht von Wtirdigung des Kolloquiums (S. 205) und eine Auswahlbibliographie (S....
Yom 28.-30. Oktober 1976 fand auf Einladung des Max-Planck-Instituts fUr auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht in Heidelberg ein Kollo- qui...
"Have you already heard the bad news"? war am Morgen des 21. August 1968 die Frage, mit der der Leiter der englischsprachigen Gruppe des Sommersemi nars im Studien-und Forschungszentrum an der Haager Akademie fur Volker recht, Professor Dr. Ignaz Seidl-Hohenveldern, die Seminarteilnehmer, unter ihnen den Verfasser, begrusste., Die bose Nachricht" - das war die Interven tion von funf Warschauer-Pakt-Staaten in die Tschechoslowakei. Den jungen Seminaristen, die sich zwischen der ersten und zweiten Phase der Wiener Vertragsrechtskonferenz mit dem Recht der internationalen Vertrage befassten,...
"Have you already heard the bad news"? war am Morgen des 21. August 1968 die Frage, mit der der Leiter der englischsprachigen Gruppe des Sommersemi na...
Die Arbeiten irn Rahmen der Vereinten Nationen tiber die wirtschaftliche Komponente des in den Art. 1 Abs. 2 und 55 der UN-Charta enthaltenen Prinzips der gleichen Rechte und der Selbstbestirnmung der Volker reichen von der Vorbereitung des jeweiligen Art. 1 der beiden UN-Menschenrechts konventionen von 1966 und der GV-Res. 523 (VI) und 626 (VII) mit ersten Stellungnahmen zum Verftigungsrecht tiber nattirliche Ressourcen Anfang der ftinfziger Jahre 1 bis zu den Beschltissen tiber eine neue intemationale Wirtschaftsordnung, insbesondere der Charta der wirtschaftlichen Rechte und Ptlichten der...
Die Arbeiten irn Rahmen der Vereinten Nationen tiber die wirtschaftliche Komponente des in den Art. 1 Abs. 2 und 55 der UN-Charta enthaltenen Prinzips...