Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 besiegelte neben dem Untergang des Alten Reichs das Ende von rund 70 kleinen Reichsstanden, darunter auch der Grafschaft Wertheim. Ein Teil fiel Baden, der andere nach einem Intermezzo furstprimatischer Herrschaft Bayern zu. In der Folge entspann sich ein heftiger Streit uber Art und Umfang der den ehemaligen Landesherren nunmehr Standesherren durch die Akte belassenen Rechte. Besonders hervor taten sich die Fursten und Grafen zu Lowenstein-Wertheim, die in der Zeit des Deutschen Bundes in zahlreichen Eingaben und Beschwerden ihre Argumente vortrugen. Die...
Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 besiegelte neben dem Untergang des Alten Reichs das Ende von rund 70 kleinen Reichsstanden, darunter auch der Graf...
Das erste Gesetz vom 14.6.1976 zur Reform des Ehe- und Familienrechts brachte vor dreissig Jahren eine vollige Abkehr vom Verschuldensprinzip und stellte nur noch auf das Scheitern der Ehe ab. Die Quellensammlung umfasst die Protokolle uber die schwierigen und langwierigen Beratungen in den Ausschussen des Bundesrates und des Bundestages (1973-1976) sowie im Vermittlungsausschuss zu den 1564-1586b BGB. Die im Anhang erstmals in deutscher Ubersetzung wiedergegebene Anglikanische Denkschrift von 1966 zur Scheidungsrechtsreform war von grosser Bedeutung fur die deutschen Reformarbeiten...
Das erste Gesetz vom 14.6.1976 zur Reform des Ehe- und Familienrechts brachte vor dreissig Jahren eine vollige Abkehr vom Verschuldensprinzip und stel...
Das Deutsche Reich fand erst spat seinen Platz in der Reihe der europaischen Kolonialmachte, als es gegen Ende des 19. Jahrhunderts seine Expansion nach Ubersee begann. Mit der Erschliessung der neuen Gebiete taten sich Rechtsprobleme auf, die ihren Ursprung im Aufeinandertreffen grundverschiedener Rechtskulturen hatten. Der sich entwickelnde Rechtsdualismus von weisser und indigener Bevolkerung trat auf dem Gebiet der kolonialen Strafrechtspflege besonders nachdrucklich hervor. Sie steht daher im Mittelpunkt dieses Buches. Gleichzeitig musste die Gerichtsverfassung sowie das...
Das Deutsche Reich fand erst spat seinen Platz in der Reihe der europaischen Kolonialmachte, als es gegen Ende des 19. Jahrhunderts seine Expansion na...
Die ersten geschriebenen Verfassungen in Deutschland werden bis heute unterschatzt. Besonders in Kontrast zu den fruhkonstitutionellen suddeutschen Verfassungen wurde dieser rheinbundische Konstitutionalismus der Jahre 1807-1811 lange Zeit als napoleonisch diktierter -Scheinkonstitutionalismus- abgewertet. In den Beitragen dieses Sammelbandes werden die insgesamt sechs einzelstaatlichen Verfassungen sowie die Rheinbundakte analysiert. Damit wird sowohl der rheinbundische Konstitutionalismus rehabilitiert als auch neues Material fur eine komparative Sicht auf die rheinbundischen Reformen...
Die ersten geschriebenen Verfassungen in Deutschland werden bis heute unterschatzt. Besonders in Kontrast zu den fruhkonstitutionellen suddeutschen Ve...
Die Ziele der europaischen Kolonialmachte waren in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts uber die ganze Welt verstreut. Keines aber lag so nahe wie der Schwarze Kontinent. Auch das Deutsche Reich begann sich in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts fur Erwerbungen in Afrika zu interessieren, doch dachte man in Berlin zunachst an einen Gebietserwerb durch Handelsgesellschaften unter dem Schutz des Reiches. Den Anfang machten Erwerbungen des Bremer Kaufmanns Adolf Luderitz 1884 in Sudwestafrika. Ihm folgte 1884 und 1885 Carl Peters, Mitbegrunder der Gesellschaft fur deutsche...
Die Ziele der europaischen Kolonialmachte waren in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts uber die ganze Welt verstreut. Keines aber lag so nahe wie ...
Die Arbeit geht der Frage nach, ob es ein Fortleben bzw. Wiederaufleben des geteilten Eigentums im 19. und 20. Jahrhundert gibt. Der Autor zeichnet die germanistische Diskussion um das geteilte Eigentum nach und stellt fest, dass sich die Lehre vom geteilten Eigentum in der germanistischen Lehre von Runde uber Eichhorn, Mittermaier, Beseler und Gierke bis zum BGB behauptet hat. Fur das 20. Jahrhundert werden die Versuche der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung analysiert, das geteilte Eigentum im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsphanomenen wiederzubeleben. Eine zentrale Bedeutung kommt...
Die Arbeit geht der Frage nach, ob es ein Fortleben bzw. Wiederaufleben des geteilten Eigentums im 19. und 20. Jahrhundert gibt. Der Autor zeichnet di...
Das Muhlenrecht im Herzogtum Pfalz-Zweibrucken wahrend des 18. Jahrhunderts ist ein unubersichtliches Aggregat von Rechtsbestimmungen und wurde aus wissenschaftlicher Sicht bisher weder aufgearbeitet noch eingegrenzt. Ziel dieser Arbeit ist eine klare, geschlossene Erfassung der Materie. Das Quellenmaterial wird systematisch dargestellt, in rechtliche Strukturen eingeordnet und ausgewertet. Die Darstellung bleibt aber nicht nur auf Norminterpretationen beschrankt, auch die Rechtspraxis wird einbezogen. Muhlenrechtsgewohnheit, Muhlenordnung und Muhlenbrief sind als Essentialien des...
Das Muhlenrecht im Herzogtum Pfalz-Zweibrucken wahrend des 18. Jahrhunderts ist ein unubersichtliches Aggregat von Rechtsbestimmungen und wurde aus wi...