Die Arbeit geht der Frage nach, ob es ein Fortleben bzw. Wiederaufleben des geteilten Eigentums im 19. und 20. Jahrhundert gibt. Der Autor zeichnet die germanistische Diskussion um das geteilte Eigentum nach und stellt fest, dass sich die Lehre vom geteilten Eigentum in der germanistischen Lehre von Runde uber Eichhorn, Mittermaier, Beseler und Gierke bis zum BGB behauptet hat. Fur das 20. Jahrhundert werden die Versuche der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung analysiert, das geteilte Eigentum im Zusammenhang mit bestimmten Rechtsphanomenen wiederzubeleben. Eine zentrale Bedeutung kommt...
Die Arbeit geht der Frage nach, ob es ein Fortleben bzw. Wiederaufleben des geteilten Eigentums im 19. und 20. Jahrhundert gibt. Der Autor zeichnet di...