Im Jahre 1811 wurden die Hansestadte Hamburg, Lubeck und Bremen dem Empire einverleibt. Die Geltungszeit der franzosischen Rechtsordnung in den drei Stadtrepubliken wird in diesem Buch eingehend behandelt. Einer Untersuchung der von Seiten Frankreichs bereits 1807 und 1809 unternommenen Vorstosse zur Einfuhrung der napoleonischen Kodifikation folgt ein ausfuhrlicher Vergleich zwischen dem fruheren stadtischen Recht und den neuen Gesetzen. Bei der schliesslich aufgezwungenen Ubernahme der franzosischen Gesetzgebung waren die Stadte bemuht, Modifikationen durchzusetzen. Einen weiteren Aspekt...
Im Jahre 1811 wurden die Hansestadte Hamburg, Lubeck und Bremen dem Empire einverleibt. Die Geltungszeit der franzosischen Rechtsordnung in den drei S...