ISBN-13: 9783638729963 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 108 str.
ISBN-13: 9783638729963 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 108 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Rheinisch-Westfalische Technische Hochschule Aachen, 83 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird die Rechtslage der Verjahrung der Schadenersatzanspruche gegen den Steuerberater vor dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts" zum 1.1.2002 und dem "Gesetz zur Anpassung von Verjahrungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" vom 9.12.2004 der neuen Rechtslage gegenuber gestellt. Auerdem wird die Ubergangsregelung von altem zu neuem Recht behandelt., Abstract: Im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts" vom 26.11.2001 und dessen Inkrafttreten zum 1.1.2002 war die umfassende Neugestaltung des Verjahrungsrechts ein zentraler Reformbereich. Im Mittelpunkt der Anderung des Verjahrungsrechts stand die Reduzierung der Regelverjahrung von dreiig ( 195 BGB a.F. ) auf drei Jahre ( 195 BGB n.F.). Eine Vielzahl von zivilrechtlichen Verjahrungsregeln auerhalb des BGB wurde bezuglich Fristenlange und Verjahrungsbeginn nicht mit in die Reform einbezogen. Diese Vorschriften hat der Gesetzgeber in einem zweiten Reformschritt durch das "Gesetz zur Anpassung von Verjahrungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" vom 9.12.2004 dem neuen System angepasst. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Verjahrung der Schadenersatzanspruche gegen den Steuerberater nach altem und neuem Verjahrungsrecht dargestellt. Es wird ausgefuhrt, welche Anderungen aufgrund welcher Reform eingetreten sind und wie das Aufeinandertreffen von alter und neuer Rechtslage geregelt wurde. Fraglich ist zum Beispiel, welchen Verjahrungsvorschriften Schadenersatzanspruche unterliegen, die zwar bei Bestandskraft des alten Verjahrungsrechts entstanden sind, jedoch erst nach Gesetzesanderung entdeckt werden. Denn dem Steuerberater unterlaufene Beratungsfehler konnen mitunter erst Jahre spater ersichtlich