ISBN-13: 9783638951692 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 212 str.
ISBN-13: 9783638951692 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 212 str.
Fachbuch aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: Gut, Universitat Salzburg (Arbeitsrecht und Sozialrecht), 150 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Untersuchung soll die Aufmerksamkeit einem besonderen Teilbereich des Arbeitsrechtes gewidmet werden. In Zeiten, in denen die Flexibilitat am Arbeitsmarkt von groer wirtschaftlicher Bedeutung ist, hat auch die Notwendigkeit der flexiblen Gestaltung von Arbeitsvertragen erheblich zugenommen. Die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsvertragen soll als das zentrale Untersuchungsobjekt dieser Arbeit behandelt werden. Die Kundigung stellt die haufigste Form dar, ein Arbeitsverhaltnis durch einseitige Willenserklarung zu beenden. Abgesehen von den "Sonderfallen" zeitlich befristeter Arbeitsverhaltnisse oder der gesetzlichen Terminierung des Vertrages, beschranken sich die einseitigen Auflosungsmoglichkeiten auf die Kundigung, bzw. den Austritt oder die Entlassung aufgrund besonderer Auflosungsgrunde. Durch die Wahl einer dieser Manahmen zur Vertragsbeendigung nimmt man die damit einhergehende zwingende Anwendung der gesetzlichen Rechtsfolgen in Kauf. Sie stellen meist Arbeitnehmerschutzvorschriften dar, die auf eine potentielle Konfliktsituation ausgerichtet sind und deren Inanspruchnahme fur den Arbeitnehmer teilweise gar nicht sinnvoll ist. In der einvernehmlichen Auflosung eines Arbeitsverhaltnisses besteht eine weitere sehr attraktive und verbreitete Moglichkeit, ein Arbeitsverhaltnis zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Damit kann erreicht werden, dass sich die oft sehr starren Kundigungsregelungen nicht belastend auf den Produktionsprozess oder das allgemeine Fortkommen der Vertragsparteien auswirken Aus der einvernehmlichen Vertragsauflosung konnen sich fur beide Vertragsparteien enorme Vorteile im Vergleich zu den normierten Losungsvarianten zur einseitigen Vertragsauflosung ergeben. Die unterschiedliche Machtverteilung der Vertragspartner kann