ISBN-13: 9783838675008 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 72 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Universitat Paderborn (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Unternehmensrechnung und -besteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Die Besteuerung von Leibrenten und Versorgungsbezugen ist in den 19 und 22 EStG unterschiedlich geregelt und hat eine hohere steuerliche Belastung der Pensionen zur Folge. Diese steuerliche Ungleichbehandlung war Ausloser der Klage eines Paderborner Ruhestandsbeamten vor dem BVerfG, der am 6. Marz 2002 stattgegeben wurde. Nach dem Urteil des BVerfG ist die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. Diese Entscheidung beendet eine seit dem 16. Dezember 1954 mit Beschluss der Ertragsanteilsregelung existierende offentliche Diskussion bezuglich einer gerechten Rentenbesteuerung. Das BVerfG hatte in einem Urteil am 26. Marz 1980 zunachst die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen als verfassungsgemass erklart, jedoch eine Korrektur angemahnt, die durch eine steuerliche Begunstigung der Rentner gegenuber Ruhestandsbeamten notwendig geworden war. In einem weiteren Urteil vom 24. Juni 1994 heisst es, dass dazu dem Gesetzgeber eine erhebliche Zeitspanne zur Verfugung steht. Ein verbindlicher Beginn einer Angleichung wurde dann im Urteil vom 6. Marz 2002 festgelegt: Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spatestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine Neuregelung zu treffen. Bis zur vollstandigen Angleichung konnen dann noch bis zu 30 Jahre vergehen, die als Ubergangszeit vorgesehen sind. Die Art und Weise sowie gesetzgeberische Mittel, mit denen die inzwischen eingetretenen Verzerrungen beseitigt werden sollen, wurden in dem Urteil jedoch offen gelassen. So ist grundsatzlich eine Verringeru