ISBN-13: 9783638639682 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,3, Freie Universitat Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Proseminar - Zur Kritik politischer Urteilskraft, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1950 wachst Europa aktiv zu einem rechtlichen, wirtschaftlich und zunehmend auch zu einem politischen Raum zusammen. Eine gemeinsame Wertebasis legt den Grundstein fur weitere Integrationsschritte. An dieser Stelle sind nicht nur fur den Binnenmarkt relevante Werte, die eine Wirtschaftsordnung definieren, oder die durch einen bestimmten Kulturkreis bestimmt werden, sondern auch solche Werte, die eine grundlegende Allgemeingultigkeit besitzen. Die, Allgemeine Erklarung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948" ist dabei wohl das grundlegende Dokument - und damit eine allgemeinverbindliche Wertgrundlage zu nennen. Ein ebenburtiges Niveau an Grundrechten darf auf dieser Grundlage in der naher zusammenruckenden EU nicht unerreicht bleiben. Diesem Umstand Rechnung tragend, proklamierten Europaisches Parlament, der Europaische Rat sowie die Europaische Kommission die "Charta der Grundrechte der Europaischen Union." Diese Charta wurde auf dem Europaischen Rat von Nizza von den jeweiligen Prasidentinnen der Organe unterzeichnet und proklamiert. Sie trat am 7. Dezember 2000 in Kraft. Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Grundrechtecharta ein gelungener Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der grund- und menschenrechtlichen Situation in der EU ist.