ISBN-13: 9783867410199 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 144 str.
Seit der jungeren Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit begegnet man im deutschen Geschaftsverkehr verstarkt der Private Limited Company by shares (auch einfach englische Limited" oder nur Limited" genannt) als Alternative zur deutschen Gesellschaft mit beschrankter Haftung (kurz GmbH). Insgesamt sollen bislang schon mehr als 30.000 englische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland errichtet worden sein und diese Zahl soll stetig steigen. Damit entscheiden sich derzeit ca. 25% der Unternehmer, die sich fur die Grundung einer Kapitalgesellschaft entschieden haben, fur die Limited, was insbesondere auf die schnelle, unburokratische und kostengunstige Grundung und dem wesentlich geringeren Kapitaleinsatz zuruckzufuhren ist. Darauf muss sich auch das deutsche Geschaftsleben einstellen. Gerade wegen des fehlenden Mindestkapitals stehen allerdings viele Wirtschaftseinheiten wie beispielsweise Banken oder Lieferanten dieser neuen" Gesellschaftsform in Deutschland skeptisch gegenuber, da dieses hierzulande bei Kapitalgesellschaften die Gegenleistung fur die Haftungsbeschrankung der Gesellschafter darstellt. Ziel dieses Buches ist es daher, zu untersuchen, ob die Glaubiger einer englischen Limited in Deutschland - wie vielfach befurchtet - relativ schutzlos dastehen oder bei dieser Gesellschaftsform auch ohne nennenswertes Mindestkapital ein effektiver Glaubigerschutz gewahrleistet ist. Dabei wird - gerade wegen der in Deutschland anhaltenden Konkurrenz und der funktionellen Ahnlichkeit - ein Vergleich mit der in Deutschland seit Jahren weit verbreiteten und vom Geschaftsverkehr allgemein anerkannten GmbH vorgenommen. Dazu werden zunachst die Entwicklung der Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit und die Grundlagen der Limited und der GmbH dargestellt, bevor dann die wesentlichen Vergleichskriterien vorgestellt, fur beide Rechtsformen analysiert und jeweils im Anschluss miteinander verglichen werden. Abgerundet wird dieser Beitrag mit einem Fazit u