Die Finanznot der öffentlichen Hand ist seit Jahren ein Gesprächsthema. Eine kreisfreie Stadt und ein Abwasserverband haben sich bereits für zahlungsunfähig erklärt. In dieser Situation drängt sich die Frage auf, ob gegebenenfalls auch ein Konkursverfahren eröffnet werden dürfte. Auf den ersten Blick wird man dies verneinen. Werden öffentliche Rechtsträger liquidiert, drohen Gefahren für die gleichmäßige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung, denn es gibt nun einmal gesellschaftliche Anforderungen, denen der freie Wettbewerb nicht gerecht wird. Um so überraschender...
Die Finanznot der öffentlichen Hand ist seit Jahren ein Gesprächsthema. Eine kreisfreie Stadt und ein Abwasserverband haben sich bereits für zahlun...
Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte, vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt "denkmalgerechte" Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung.§Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht...
Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte, vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkm...
Fabian von Lindeiner behandelt das Verbot richterlicher Willkür, das das Bundesverfassungsgericht dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) entnimmt. Das Bundesverfassungsgericht hebt Entscheidungen der Fachgerichte auf, wenn sie willkürlich sind. Willkürlich ist, was in schwerer Weise gegen einfaches Recht verstößt. Das Gericht greift hier sowohl materiell-rechtlich als auch funktionell über seine Kompetenzen hinaus. Die bisher für die Interpretation des Art. 3 Abs. 1 GG als Verbot richterlicher Willkür vorgebrachten Argumente können diese Auslegung nicht...
Fabian von Lindeiner behandelt das Verbot richterlicher Willkür, das das Bundesverfassungsgericht dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ...
Ausgehend von der historisch gewachsenen Funktion öffentlicher Archive, die auf die Revolutionsgesetzgebung in Frankreich und die preußische Reformdiskussion zurückgeht, wird die Frage eines in Art. 5 Abs. 3 GG verbürgten Rechts auf Archivzugang des historischen Forschers diskutiert.Bartholomäus Manegold kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschneidung des Zugangs zu öffentlichen Archiven durch unverhältnismäßige Zugangssperren, Sperrfristen und Geheimhaltungsvorbehalte eine Verletzung grundrechtlicher Wissenschaftsfreiheit darstellt. Daneben hat die objektivrechtliche Bedeutung der...
Ausgehend von der historisch gewachsenen Funktion öffentlicher Archive, die auf die Revolutionsgesetzgebung in Frankreich und die preußische Reformd...
Das Staatshaftungsrecht ist in einem Maß durch Richterrecht geprägt, wie dies heutzutage auf kaum einem anderen Rechtsgebiet der Fall ist. Zu den Kreationen zählt das bislang in der Rechtswissenschaft nicht mit der gebührenden Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommene Institut der "Haftung aus verwaltungsrechtlichem Schuldverhältnis". Der weitgehend ergebnisorientierten Rechtsprechung geht es bei der Annahme von "Schuldverhältnissen" im Verwaltungsrecht um die Schließung tatsächlicher oder vermeintlicher Lücken im öffentlich-rechtlichen Sekundärrechtsschutz durch eine entsprechende...
Das Staatshaftungsrecht ist in einem Maß durch Richterrecht geprägt, wie dies heutzutage auf kaum einem anderen Rechtsgebiet der Fall ist. Zu den Kr...
Alle einstmals sozialistischen Staaten Mittel- und Osteuropas haben das verfassungsrechtliche Ziel, sich in demokratische Rechtsstaaten zu transformieren. Der Verfasser analysiert diesen Transformationsprozess, wobei er der Ausgangslage und dem eigentlichen Prozess der Umgestaltung besondere Aufmerksamkeit schenkt. Ausgangspunkt ist dabei die These, dass die sozialistischen Staaten Unrechtsstaaten waren.§Chris Mögelin stellt zunächst das Selbstverständnis der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in Russland bzw. der UdSSR dar und zeigt, dass der sowjetische Staat das formal-material...
Alle einstmals sozialistischen Staaten Mittel- und Osteuropas haben das verfassungsrechtliche Ziel, sich in demokratische Rechtsstaaten zu transformie...
Verfassungsprinzipien - verstanden als Oberbegriff zu Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen - sind wohlfeile Kampfvokabeln. Sind sie auch justitiable Normen? Was bei den klassischen Verfassungsprinzipien der Art. 1, 20 und 20a GG unproblematisch erscheint, wird bei anderen Prinzipientypen prekär. Lassen sich beispielsweise neben den expliziten Prinzipien auch implizite Prinzipien begründen? Nach welchen Kriterien entscheidet sich, ob Rechtsstaatlichkeit, Subsidiarität oder Verantwortung (um nur einen Bruchteil grundgesetzlich inspirierter Prinzipienkreationen zu nennen) Normen des...
Verfassungsprinzipien - verstanden als Oberbegriff zu Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen - sind wohlfeile Kampfvokabeln. Sind sie auch justiti...
Der Streit um die Tragfähigkeit der sogenannten Hirntodkonzeption, der in der Behauptung "Der Hirntod ist der Tod des Menschen" kulminierte, hat die Entstehung des Transplantationsgesetzes (TPG) stark beeinflußt. Auch nach Erlaß des TPG, das den hirntoten Menschen der Leiche gleichstellt, verstummen die Einwände gegen die von Medizin, Arzt- und Strafrechtslehre seit etwa dreißig Jahren favorisierte Hirntodkonzeption nicht. Mit den normativen Vorgaben des Lebensgrundrechts (Art. 2 II 1 GG) ist die Hirntodkonzeption unvereinbar. Sie widerspricht dem "offenen Menschenbild des...
Der Streit um die Tragfähigkeit der sogenannten Hirntodkonzeption, der in der Behauptung "Der Hirntod ist der Tod des Menschen" kulminierte, hat die ...