Seit 1978 vertritt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der vom Fehlen einer Schutzmaßnahme i. S. d. § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG Betroffene grundsätzlich nicht die Aufhebung des unvollständigen Planfeststellungsbeschlusses, sondern lediglich seine Ergänzung um die erforderliche Schutzmaßnahme beanspruchen kann. Diese Rechtsprechung haben mittlerweile Bundes- und Landesgesetzgeber übernommen, zuletzt in § 75 Abs. 1 a Satz 2 des jeweiligen VwVfG. Der Vorrang des Planergänzungsanspruches ist allerdings nie begründet worden, weder durch die...
Seit 1978 vertritt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der vom Fehlen einer Schutzmaßnahme i. S. d. § 74 ...
Zwischen Arzt und Patient besteht nicht nur eine rechtliche Beziehung, sondern im Kern zunächst ein auf die Heilung des Patienten gerichtetes Vertrauensverhältnis. Schon bei der unmittelbaren Verfolgung dieses Ziels kommt in der drohenden zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung jedoch ein latenter Interessengegensatz zum Vorschein, der sich infolge wirtschaftlicher, sozialpolitischer, wissenschaftlicher und ethischer Determinanten zu einem breit gefächerten Konfliktfeld ausweitet, das rechtlicher Ordnung bedarf. Die vorhandenen unübersichtlichen und auf verschiedene Rechtsgebiete...
Zwischen Arzt und Patient besteht nicht nur eine rechtliche Beziehung, sondern im Kern zunächst ein auf die Heilung des Patienten gerichtetes Vertrau...
Kommt es - wie etwa alljährlich anlässlich der "Revolutionären 1.-Mai-Demonstration" in Berlin - durch das unfriedliche Verhalten einer Menschenmenge in der Öffentlichkeit zu Schädigungen fremder Rechtsgüter, so wird damit stets auch die Frage nach einer Einstandspflicht des Staates für Tumultschäden aktuell. Sie stellt sich für die Geschädigten um so drängender, als die Leistungspflicht der Versicherer durch Ausschlußklauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen regelmäßig ausgeschlossen ist und sich ein konkreter Schädiger, den man deliktisch haftbar machen könnte,...
Kommt es - wie etwa alljährlich anlässlich der "Revolutionären 1.-Mai-Demonstration" in Berlin - durch das unfriedliche Verhalten einer Menschenmen...
Gregor Kirchhof untersucht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen, hinterfragt ein in der alltäglichen Rechtspraxis selbstverständliches Verfahren. Diese Indienstnahme des Arbeitgebers wird in das Rechtssystem eingeordnet, das den grundrechtsverpflichteten Staat von den privaten Grundrechtsträgern unterscheidet und deshalb Aussagen zum Verhältnis von Freiheit und privater Verwaltungshilfe fordert. Die aktuelle Diskussion der Privatisierung wird in einer rechtsfolgenkonzentrierten Typologie aufgegriffen und strukturiert.Die...
Gregor Kirchhof untersucht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen, hinterfragt ein in de...
Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet er die Frage, wann eine Behörde Feststellungsbescheide und befehlende Verwaltungsakte, die ein gesetzliches Ge- oder Verbot konkretisieren, erlassen darf, wenn deren Einsatz nicht ausdrücklich geregelt ist. Weder Art. 92 GG noch der Vorrang des Gesetzes stünden ihrem Erlaß grundsätzlich entgegen; jedoch gelte der Vorbehalt des Gesetzes.Harald Kracht stellt außerdem dar, unter welchen Voraussetzungen sich eine Ermächtigung durch Auslegung...
Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet e...