Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet er die Frage, wann eine Behörde Feststellungsbescheide und befehlende Verwaltungsakte, die ein gesetzliches Ge- oder Verbot konkretisieren, erlassen darf, wenn deren Einsatz nicht ausdrücklich geregelt ist. Weder Art. 92 GG noch der Vorrang des Gesetzes stünden ihrem Erlaß grundsätzlich entgegen; jedoch gelte der Vorbehalt des Gesetzes.Harald Kracht stellt außerdem dar, unter welchen Voraussetzungen sich eine Ermächtigung durch Auslegung...
Der Verfasser beschreibt zunächst Rechtsfolgen und Funktionen von feststellenden, gestaltenden und befehlenden Verwaltungsakten. Sodann beantwortet e...