Fabian von Lindeiner behandelt das Verbot richterlicher Willkür, das das Bundesverfassungsgericht dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) entnimmt. Das Bundesverfassungsgericht hebt Entscheidungen der Fachgerichte auf, wenn sie willkürlich sind. Willkürlich ist, was in schwerer Weise gegen einfaches Recht verstößt. Das Gericht greift hier sowohl materiell-rechtlich als auch funktionell über seine Kompetenzen hinaus. Die bisher für die Interpretation des Art. 3 Abs. 1 GG als Verbot richterlicher Willkür vorgebrachten Argumente können diese Auslegung nicht...
Fabian von Lindeiner behandelt das Verbot richterlicher Willkür, das das Bundesverfassungsgericht dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ...