Rechtswidriges Verwaltungshandeln kann einen Folgenbeseitigungsanspruch auslösen. Wie verhält es sich aber, wenn ein solcher Anspruch nicht besteht, etwa weil die Folgenbeseitigung zu Lasten eines Dritten ginge oder eine Vergünstigung zu Unrecht abgelehnt wurde? Auch in diesen Fällen kann das rechtswidrige Verhalten der Verwaltung nicht schlicht unbeachtlich sein, wenn sie es in einer zeitlich nachfolgenden Entscheidung wiedergutmachen kann. Die Verwaltung ist vielmehr verpflichtet, ihr eigenes rechtswidriges Vorverhalten als Belang in dieser Entscheidung zu berücksichtigen. Für diese...
Rechtswidriges Verwaltungshandeln kann einen Folgenbeseitigungsanspruch auslösen. Wie verhält es sich aber, wenn ein solcher Anspruch nicht besteht,...
Das Wort »Öffentlichkeit« kommt im Text des Grundgesetzes nur vor, wenn von ihrem Ausschluss die Rede ist. Gleichwohl ist die Publizität der Staatsgewalt unbestritten eine wesentliche Funktionsbedingung des Staates mit Bezug zu verschiedenen Verfassungsprinzipien, insbesondere Demokratie-, Rechtsstaats- und Republikprinzip. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die Forderung nach der Öffentlichkeit des Staates Teil des Verfassungsrechts ist. Ausgehend vom Verfassungstext und der zwischen den Staatsgewalten unterschiedlich verlaufenden historischen Entwicklung wird der Versuch der...
Das Wort »Öffentlichkeit« kommt im Text des Grundgesetzes nur vor, wenn von ihrem Ausschluss die Rede ist. Gleichwohl ist die Publizität der Staat...