»Hergebrachte Grundsätze [...] bestehen für das Berufssoldatentum nicht.« Dieser Leitsatz aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die auf ihm fußende ganz herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung prägen seit den 1950er Jahren eine Dogmatik, die den Soldatenstatus nicht bei Art. 33 V GG ansiedelt oder einordnet, sondern zur Herleitung der Rechte und Pflichten des Soldaten verschiedenste Wege beschritten hat. Jendrik Wüstenberg stellt diese Dogmatik anhand der historischen und der aktuellen verfassungsrechtlichen Rechtslage erstmals umfassend auf den...
»Hergebrachte Grundsätze [...] bestehen für das Berufssoldatentum nicht.« Dieser Leitsatz aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und...
Informationsversorgung ist Existenzbedingung des Staates - die Gesetzgebung nach dem 11. September hat dies erneut bestätigt. Um brisante Informationen zu erhalten, werden vermehrt versteckte technische Mittel zur Wohnraum- und Telefonüberwachung eingesetzt. Diese "besonderen Mittel" sind umstritten - anders der hergebrachte und scheinbar harmlose Rückgriff auf Mitbürger als Informationsquelle. Bürgertelefone, Hotlines, Prämien für Anzeigen und gewerberechtliche Meldepflichten haben Konjunktur. Sie schonen die knappen Ermittlungsressourcen des Staates und entsprechen vermeintlich...
Informationsversorgung ist Existenzbedingung des Staates - die Gesetzgebung nach dem 11. September hat dies erneut bestätigt. Um brisante Information...
Der Autor befaßt sich mit dem Drittschutz in der Baunutzungsverordnung in den Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung,
1-15 BauNVO. Ausgangspunkt ist das Urteil des BVerwG vom 16.09.1993 (BVerwGE 94, 151), in dem das Gericht erstmalig die Gebietsvorschriften der BauNVO als bereits nach Bundesrecht abstrakt-generell drittschützend bewertete. Der Autor untersucht den Drittschutz in der BauNVO daraufhin in zwei Teilen. Der erste Teil enthält eine Darstellung und Systematisierung der Dogmatik des Drittschutzes im Baurecht. Von der Schutznormtheorie ausgehend werden die Grundlagen...
Der Autor befaßt sich mit dem Drittschutz in der Baunutzungsverordnung in den Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung,
Der Religionsunterricht nimmt unter den Schulfächern eine besondere Stellung ein: Er ist im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach garantiert, und seine Erteilung erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften. Aufgrund der ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Teilnahme an diesem Unterricht sehen die Länder jedoch seit langem ein Bedürfnis, für abgemeldete Schülerinnen und Schüler einen Ersatz- oder Alternativunterricht einzurichten, der in der Regel unter der Bezeichnung Ethik oder Philosophie erteilt wird.
Mit der Einrichtung...
Der Religionsunterricht nimmt unter den Schulfächern eine besondere Stellung ein: Er ist im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach garantiert, und sei...
Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Entscheidung des Gerichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben.
Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich...
Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer R...
Wenn eine Behörde eine Regelung trifft, so wird diese regelmäßig als endgültige gewollt sein. Hat die Behörde an der Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit einer in Aussicht genommenen Regelung Zweifel, so wird sie eine Regelung regelmäßig erst dann treffen, wenn diese Zweifel ausgeräumt sind. Darf eine Behörde aber auch eine Regelung treffen, um zu sehen, wie diese sich in der Praxis bewährt? Darf sie also mit ihren Regelungen experimentieren? Vielleicht sogar mit dem Ziel, eine Änderung von Gesetzen zu erproben?
Der Autor untersucht die behördlichen Regelungsexperimente...
Wenn eine Behörde eine Regelung trifft, so wird diese regelmäßig als endgültige gewollt sein. Hat die Behörde an der Rechtmäßigkeit oder Zweckm...