Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Entscheidung des Gerichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben.
Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich...
Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer R...
Wenn eine Behörde eine Regelung trifft, so wird diese regelmäßig als endgültige gewollt sein. Hat die Behörde an der Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit einer in Aussicht genommenen Regelung Zweifel, so wird sie eine Regelung regelmäßig erst dann treffen, wenn diese Zweifel ausgeräumt sind. Darf eine Behörde aber auch eine Regelung treffen, um zu sehen, wie diese sich in der Praxis bewährt? Darf sie also mit ihren Regelungen experimentieren? Vielleicht sogar mit dem Ziel, eine Änderung von Gesetzen zu erproben?
Der Autor untersucht die behördlichen Regelungsexperimente...
Wenn eine Behörde eine Regelung trifft, so wird diese regelmäßig als endgültige gewollt sein. Hat die Behörde an der Rechtmäßigkeit oder Zweckm...
Rechtswidriges Verwaltungshandeln kann einen Folgenbeseitigungsanspruch auslösen. Wie verhält es sich aber, wenn ein solcher Anspruch nicht besteht, etwa weil die Folgenbeseitigung zu Lasten eines Dritten ginge oder eine Vergünstigung zu Unrecht abgelehnt wurde? Auch in diesen Fällen kann das rechtswidrige Verhalten der Verwaltung nicht schlicht unbeachtlich sein, wenn sie es in einer zeitlich nachfolgenden Entscheidung wiedergutmachen kann. Die Verwaltung ist vielmehr verpflichtet, ihr eigenes rechtswidriges Vorverhalten als Belang in dieser Entscheidung zu berücksichtigen. Für diese...
Rechtswidriges Verwaltungshandeln kann einen Folgenbeseitigungsanspruch auslösen. Wie verhält es sich aber, wenn ein solcher Anspruch nicht besteht,...