Der Religionsunterricht nimmt unter den Schulfächern eine besondere Stellung ein: Er ist im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach garantiert, und seine Erteilung erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften. Aufgrund der ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Teilnahme an diesem Unterricht sehen die Länder jedoch seit langem ein Bedürfnis, für abgemeldete Schülerinnen und Schüler einen Ersatz- oder Alternativunterricht einzurichten, der in der Regel unter der Bezeichnung Ethik oder Philosophie erteilt wird.
Mit der Einrichtung...
Der Religionsunterricht nimmt unter den Schulfächern eine besondere Stellung ein: Er ist im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach garantiert, und sei...