In dem der Entscheidung des BGH vom 24.2.1994 (BGHSt 40, 66 ff.) zugrundeliegenden Sachverhalt hatten Kriminalbeamte das Tatopfer eine polizeiliche Vernehmung durch eine geöffnete Tür ohne Wissen des Beschuldigten heimlich belauschen lassen. Das Tatopfer erklärte, sie sei sich zu 100 % sicher, daß es sich bei der Stimme des Beschuldigten um die Stimme des Täters handele. Das Landgericht stützte seine Verurteilung maßgeblich auf diese Aussage. Der BGH hob das Urteil schon wegen fehlerhafter Beweiswürdigung auf und ließ unentschieden, ob die Durchführung des heimlichen Stimmvergleichs...
In dem der Entscheidung des BGH vom 24.2.1994 (BGHSt 40, 66 ff.) zugrundeliegenden Sachverhalt hatten Kriminalbeamte das Tatopfer eine polizeiliche Ve...
Im US-amerikanischen Strafprozeßrecht ist eine Verfahrensbeendigung durch ein förmliches Geständnis des Angeklagten (plea of guilty) gesetzlich geregelt. Auch in der deutschen Rechtspraxis wird die Verurteilung des Angeklagten allein aufgrund eines schlanken Geständnisses für zulässig erachtet (BGH NStZ 1999, 92 ff), obwohl dies im Gesetz nicht vorgesehen ist.§Der Verfasser nimmt dies zum Anlaß für eine rechtsvergleichende Darstellung und Analyse des plea of guilty, da eine systematische Untersuchung des amerikanischen Vorbilds für entsprechende Reformüberlegungen bislang fehlt....
Im US-amerikanischen Strafprozeßrecht ist eine Verfahrensbeendigung durch ein förmliches Geständnis des Angeklagten (plea of guilty) gesetzlich ger...