Im US-amerikanischen Strafprozeßrecht ist eine Verfahrensbeendigung durch ein förmliches Geständnis des Angeklagten (plea of guilty) gesetzlich geregelt. Auch in der deutschen Rechtspraxis wird die Verurteilung des Angeklagten allein aufgrund eines schlanken Geständnisses für zulässig erachtet (BGH NStZ 1999, 92 ff), obwohl dies im Gesetz nicht vorgesehen ist.§Der Verfasser nimmt dies zum Anlaß für eine rechtsvergleichende Darstellung und Analyse des plea of guilty, da eine systematische Untersuchung des amerikanischen Vorbilds für entsprechende Reformüberlegungen bislang fehlt....
Im US-amerikanischen Strafprozeßrecht ist eine Verfahrensbeendigung durch ein förmliches Geständnis des Angeklagten (plea of guilty) gesetzlich ger...