Das besondere Schuldrecht erscheint auf den ersten Blick wie ein Sammelsurium disparater Rechtsinstitute, die sich bestenfalls in eine aussere Ordnung zwingen lassen. Der innere Zusammenhang der einzelnen Arten von Schuldverhaltnissen erschliesst sich erst, wenn man ihrem historischen Ursprung nachgeht. Der Band liefert einen tiefen Einblick in die Struktur der Rechtsinstitute und deckt die historischen Bezuge des geltenden Rechts auf. Grundsatzfragen des besonderen Schuldrechts werden mit wissenschaftlichem Anspruch behandelt."
Das besondere Schuldrecht erscheint auf den ersten Blick wie ein Sammelsurium disparater Rechtsinstitute, die sich bestenfalls in eine aussere Ordnung...
Die Prozessordnungen des europaischen Kontinents wurzeln samtlich im Prozessrecht des Mittelalters, wie es seit dem 12. Jahrhundert an den Universitaten gelehrt und den Gerichten praktiziert worden ist. Das Buch widmet sich dem Prozessrecht in civilibus, nach heutigen Begriffen dem Zivil- und Verwaltungsverfahren. Der romanisch-kanonische Prozess war seinerseits aus hauptsachlich drei Quellengruppen hervorgegangen: dem romisch-justinianischen Recht aus dem 6. Jahrhundert, den Konzils- und papstlichen Texten seit der Mitte des 12. Jahrhunderts sowie dem Statutarrecht und Gerichtsbrauch...
Die Prozessordnungen des europaischen Kontinents wurzeln samtlich im Prozessrecht des Mittelalters, wie es seit dem 12. Jahrhundert an den Universitat...
Das Zwangsvollstreckungsrecht galt lange Zeit als eine von formellen Regeln be herrschte Materie, die wenig zur systematischen Aufbereitung verlockte. Seit der glanzenden Schrift "Grundfragen der Zwangsvollstreckung," mit der FRITZ STEIN im Jahre 1913 den Grund fUr die moderne Lehre legte, blieb es recht still. Erst nach 1945 nahm die Schule GERHARD SCHIEDERMAIRS Fragen des Vollstreckungsrechts mono graphisch in Angriff, freilich unter spezifischer Betonung der prozessualen Eigen gesetzlichkeit. Meine Darstellung verfolgt das Ziel, die untrennbare Verbindung des Vollstreckungsrechts mit dem...
Das Zwangsvollstreckungsrecht galt lange Zeit als eine von formellen Regeln be herrschte Materie, die wenig zur systematischen Aufbereitung verlockte....
Dies ist die uberarbeitete und erweiterte Auflage des im Jahre 1970 erschienenen Buches Probleme der Geldtheorie. Von den ins gesamt 307 Seiten sind 178 uberarbeitet und 129 Seiten durch 243 Seiten ersetzt worden. An die Stelle von sieben Kapiteln sind elf Kapitel getreten. Die Geldtheorie, so wie sie in dieser zweiten Auflage konzipiert worden ist, umfasst die Rolle des Geldes, die Geldnachfrage, das Geldangebot und den Geldmarkt. Die neuen Kapitel befassen sich mit dem Geldangebot und dem Geldmarkt. Im Vergleich zur er sten Auflage ist die Geldtheorie, was den Geldmarkt angeht, so wohl...
Dies ist die uberarbeitete und erweiterte Auflage des im Jahre 1970 erschienenen Buches Probleme der Geldtheorie. Von den ins gesamt 307 Seiten sind 1...
Die erste Auflage dieses Buches war 1951, die zweite Auflage 1960 er schienen. Angesichts der Rechtsentwicklung in den beiden Jahrzehnten, die seitdem verstrichen sind, war eine Fulle von Anderungen und Neue rungen zu beachten. Voran steht dabei das Urheberrechtsgesetz von 1965, mit dem die jahrzehntelangen deutschen Reformarbeiten ihren Abschluss gefunden haben, sowie das erganzende Gesetz uber die Wahr nehml;lng von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Aus dem Konventionsrecht waren insbesondere das Rom-Abkommen uber den Schutz der ausubenden Kunstler, der Hersteller von Tontragern...
Die erste Auflage dieses Buches war 1951, die zweite Auflage 1960 er schienen. Angesichts der Rechtsentwicklung in den beiden Jahrzehnten, die seitdem...
Das Gemeinderecht ist der Zustandigkeit des Bundesgesetzgebers ent zogen. So bestehen trotz aller gemeinsamen Grundlagen in den einzelnen Bundeslandern groBe Unterschiede, die die Darstellung der Materie schwierig machen. Wenn der Verfasser sich dennoch an diese Aufgabe gewagt hat, so deshalb, weil er in zwanzigjahriger Tatigkeit als Hauptverwaltungsbeamter und Burgermeister in vier verschiedenen Bundeslandern praktische Erfah rungen sammeln konnte und durch seinen Wohnsitz in einem funften Bundes land auch mit dessen Gemeinderecht vertraut ist. Ein Lehrauftrag der Uni versitat Mannheim und...
Das Gemeinderecht ist der Zustandigkeit des Bundesgesetzgebers ent zogen. So bestehen trotz aller gemeinsamen Grundlagen in den einzelnen Bundeslander...
Das Recht der Personengesellschaft wird von der deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts nach der Systematik des Grundrisses von Georg Arnold Heise (1. Aufl. 1807) nicht dem Personenrecht des Allgemeinen Teils des burgerlichen Rechts zugeordnet, und das BGB ist dem gefolgt. Zum BGB behandelt die Literatur in Ubereinstimmung mit der Legalordnung die Perso nengesellschaft im Schuldrecht. Dem folgt selbst Gierkes Deutsches Privat recht, wenn Gierke auch im Personenrecht des Allgemeinen Teils in dem Ka pitel "Personenrechtliche Gemeinschaften" allgemein von den "Gemein schaften zur gesamten Hand"...
Das Recht der Personengesellschaft wird von der deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts nach der Systematik des Grundrisses von Georg Arnold Heise (1...
sicherungsschutz, die von Treuhandgesellschaften in der tTbernahme revisionstechnischer, organisatorischer und steuerrechtlicher Betreuung von Unternehmen.
sicherungsschutz, die von Treuhandgesellschaften in der tTbernahme revisionstechnischer, organisatorischer und steuerrechtlicher Betreuung von Unterne...