Das Zwangsvollstreckungsrecht galt lange Zeit als eine von formellen Regeln be herrschte Materie, die wenig zur systematischen Aufbereitung verlockte. Seit der glanzenden Schrift "Grundfragen der Zwangsvollstreckung," mit der FRITZ STEIN im Jahre 1913 den Grund fUr die moderne Lehre legte, blieb es recht still. Erst nach 1945 nahm die Schule GERHARD SCHIEDERMAIRS Fragen des Vollstreckungsrechts mono graphisch in Angriff, freilich unter spezifischer Betonung der prozessualen Eigen gesetzlichkeit. Meine Darstellung verfolgt das Ziel, die untrennbare Verbindung des Vollstreckungsrechts mit dem...
Das Zwangsvollstreckungsrecht galt lange Zeit als eine von formellen Regeln be herrschte Materie, die wenig zur systematischen Aufbereitung verlockte....
Unser ZivilprozeBrecht hat sich nach dem Kriege lebhaft weiter entwickelt. Von Anfang an hat der Bundesgerichtshof eine erfrischend fortschrittliche Haltung eingenommen und manchen allzu starren Satz des Reichsgerichts korrigiert. Aber auch die ProzeBrechtswissenschaft hat einen verheiBungsvollen Aufschwung genommen. Wertvolle Einzel studien haben die Wege, welche die Lehre der zwanziger Jahre erofinete, auf weiten Strecken gangbar gemacht; ohne tlberheblichkeit laBt sich behaupten, daB unsere Lehre der Dogmatik des Zivilrechts in groBen Schritten nacheilt und im Begriff ist, deren...
Unser ZivilprozeBrecht hat sich nach dem Kriege lebhaft weiter entwickelt. Von Anfang an hat der Bundesgerichtshof eine erfrischend fortschrittliche H...