Ausgehend von einer Gegenüberstellung der älteren und neueren deutschen Naturrechtslehre unterzieht Christoph Ulmschneider im ersten Teil den aktuellen Forschungsstand zur Theorie der Eigentumsbegründung um 1800 einer kritischen Würdigung. Dabei stellt der Autor fest, daß die neuere rechtsgeschichtliche Literatur der Eigentumslehre Kants zu Unrecht jede wirkungsgeschichtliche Bedeutung abspricht (Kersting und ihm folgend Küsters). Auch die Annahme Heckers, es sei in dem hier betrachteten Zeitraum eine Annäherung bzw. Verschmelzung von Erwerbstitel und -modus zu verzeichnen, kann - so...
Ausgehend von einer Gegenüberstellung der älteren und neueren deutschen Naturrechtslehre unterzieht Christoph Ulmschneider im ersten Teil den aktuel...
Durch das Inkrafttreten des BGB am 01. Januar 1900 verschwand mit der sogenannten falcidischen Quart ein auf das antike römische Recht zurückgehendes Institut, das den Erben davor bewahrte, daß der ihm zugefallene Nachlaß durch Vermächtnisse überlastet und auf diese Weise im Extremfall völlig aufgezehrt wurde. Die Schöpfer der Erbrechtsordnung im fünften Buch des BGB hielten den Verzicht auf das Rechtsinstitut, das bei einer Überschwerung des Nachlasses, eine Kürzung der Vermächtnisse zugunsten des Erben vorsah, für "wünschenswerth und nicht bedenklich". Diese Entscheidung des...
Durch das Inkrafttreten des BGB am 01. Januar 1900 verschwand mit der sogenannten falcidischen Quart ein auf das antike römische Recht zurückgehende...
Eine geschlossene Untersuchung der Entstehung des KWG 1934 liegt bisher nicht vor. Diese Lücke füllt die vorliegende Arbeit. Anhand bisher unveröffentlichter Quellen schildert der Autor detailliert die Entstehung der einzelnen Vorschriften des KWG 1934. Dabei wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, in welcher Weise das wirtschaftliche, rechtliche und politische Umfeld, in dem sich das deutsche Kreditwesen zu Beginn der 30er Jahre bewegte, das KWG 1934 geprägt hat.§Der Verfasser untersucht, inwieweit die Erfahrungen aus der Bankenkrise von 1931 ihren Eingang in das Gesetz gefunden haben,...
Eine geschlossene Untersuchung der Entstehung des KWG 1934 liegt bisher nicht vor. Diese Lücke füllt die vorliegende Arbeit. Anhand bisher unveröff...
Nur kurze Zeit hatte Deutschland Kolonien; nach dem Kolonialerwerb zwischen 1884 und 1899 endete die "Kolonialherrschaft" schon 1919. Anfangs erfolgte die Inbesitznahme und Kolonialisierung durch Handelsgesellschaften, hierfür wurde auch eine Kapitalgesellschaft eigenen Typs, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", entwickelt. Wegen hoher Kosten und häufiger lokaler Aufstände wurde nach und nach in allen Kolonien eine direkte staatliche Verwaltung eingerichtet.§In den deutschen Schutzgebieten existierten nebeneinander eine Rechtsordnung für die europäische Bevölkerung und eine für die...
Nur kurze Zeit hatte Deutschland Kolonien; nach dem Kolonialerwerb zwischen 1884 und 1899 endete die "Kolonialherrschaft" schon 1919. Anfangs erfolgte...