Ausgehend von einer Gegenüberstellung der älteren und neueren deutschen Naturrechtslehre unterzieht Christoph Ulmschneider im ersten Teil den aktuellen Forschungsstand zur Theorie der Eigentumsbegründung um 1800 einer kritischen Würdigung. Dabei stellt der Autor fest, daß die neuere rechtsgeschichtliche Literatur der Eigentumslehre Kants zu Unrecht jede wirkungsgeschichtliche Bedeutung abspricht (Kersting und ihm folgend Küsters). Auch die Annahme Heckers, es sei in dem hier betrachteten Zeitraum eine Annäherung bzw. Verschmelzung von Erwerbstitel und -modus zu verzeichnen, kann - so...
Ausgehend von einer Gegenüberstellung der älteren und neueren deutschen Naturrechtslehre unterzieht Christoph Ulmschneider im ersten Teil den aktuel...