"Das gelungene Sammelwerk wird durch ein Quellen- und Sachregister [...] abgerundet, dessen Beiträge - wie bereits einleitend hervorgehoben und in weiterer Folge anhand einzelner Aspekte ausgeführt - in höchst anregender Art zur Diskussion über Grundfragen des römischen Vermögensrechts einladen oder sogar herausfordern." Prof. Dr. Martin Pennitz, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, Band 133/2016
Vertragsbegriff und antike Wirtschaftsverfassung
Verpflichtung aus Versprechen als Merkmal der römischen Rechtskultur - Andere antike Rechte - Palast- und Tempelwirtschaft in Griechenland und Mesopotamien - Zentralistische Wirtschaft im frühen Rom? - Fazit: Das römische Vertragsrecht: Eine Gnade der späten Geburt
Ein System des römischen Vertragsrechts?
Die herkömmliche Ansicht: Vom Typenzwang zur Vertragsfreiheit - Eine »unfruchtbare« Einteilung? - Die zeitliche Abfolge - Die dogmatische Struktur - Ergebnis
Dolus in contrahendo, Mitverschulden und reine Vermögensschäden im römischen Recht
Culpa in contrahendo oder Haftung für Leistungspflicht? - Dolus in contrahendo beim Austauschvertrag - Eine Erklärung aus der Struktur des Deliktsrechts? - Der Parallelfall des Mitverschuldens - Mitverschulden und die Haftung wegen vorvertraglichen Fehlverhaltens
Gutgläubiger Erwerb und Rechtsgrund
Die usucapio des römischen Rechts - Der Erwerb vom Nichtberechtigten in den Kodifikationen
Verzeichnis der römischen juristischen Quellen
Sachregister
Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.