Philosophische Ansichten der im privaten Vertragsrecht wirksamen Gerechtigkeit, allen voran die aristotelisch-thomistische Lehre der iustitia correctiva oder commutativa, werden gewöhnlich ohne Rücksicht auf ihren rechtshistorischen Kontext, zuweilen gar mit Bezug auf die moderne Vertragsrechtsordnung behandelt. Ein solches Verfahren ist selbstverständlich zulässig, birgt aber die Gefahr, daß das Anliegen des Philosophen verkannt, seine Lehre für eine Auffassung in Anspruch genommen wird, die sich aus ihr gar nicht ergeben soll. Vorausgesetzt ist dabei meist, was dem modernen Betrachter...
Philosophische Ansichten der im privaten Vertragsrecht wirksamen Gerechtigkeit, allen voran die aristotelisch-thomistische Lehre der iustitia correcti...
Woran scheiterte im klassischen römischen Recht ein irrtumsbehafteter Vertrag: an der fehlenden Bestimmung seines Gegenstands oder am Mangel der Übereinstimmung im Willen? Vorgeprägt durch die moderne Vorstellung des Vertrags als einer Summe von Willenserklärungen, neigt man dazu, die fehlende Willensübereinkunft für ausschlaggebend zu halten. Sie bleibt übrig, wenn man die heutige willenstheoretische Konstruktion des Vertrags um den Erklärungsfaktor bereinigt. Ist es aber wirklichdenkbar, daß man in Rom der Äußerung der Parteien keine Bedeutung beigemessen hat? In den Gutachten...
Woran scheiterte im klassischen römischen Recht ein irrtumsbehafteter Vertrag: an der fehlenden Bestimmung seines Gegenstands oder am Mangel der Übe...
Beschäftigt man sich mit den Aussagen der römischen Juristen zum Schuldnerverzug, setzt man zunächst stillschweigend voraus, was dem heutigen Rechtsanwender selbstverständlich ist, nämlich, daß bei der Beurteilung der Verzugsfolgen grundsätzlich der gesamte tatsächliche und hypothetische Kausalverlauf bis zum Zeitpunkt der Fallentscheidung berücksichtigt wird. Die Römer dachten anders: Sie ließen den Schuldner nicht für das Ausbleiben der Leistung bis zum Prozeß, sondern für seine Nichterfüllung im Moment des Verzugseintritts haften und schätzten den Wert der Leistung zu...
Beschäftigt man sich mit den Aussagen der römischen Juristen zum Schuldnerverzug, setzt man zunächst stillschweigend voraus, was dem heutigen Recht...