Das Günstigkeitsprinzip schien lange Zeit ausdiskutiert. Zu allen wesentlichen Fragen hatte sich eine gefestigte herrschende Meinung gebildet. Erst in den letzten Jahren ist die Diskussion erneut aufgeflammt. Entzündet hat sie sich daran, ob eine gegenüber der tariflichen Arbeitszeit einzelvertragliche längere Arbeitszeit für den Arbeitnehmer "günstiger" sein kann - eine früher undenkbare Frage.§Einer kritischen Revision ist insbesondere das Dogma der bisher h. M. zu unterziehen, das im Einzelfall "Günstigere" sei nicht autonom durch den jeweiligen Arbeitnehmer, sondern nach Maßgabe...
Das Günstigkeitsprinzip schien lange Zeit ausdiskutiert. Zu allen wesentlichen Fragen hatte sich eine gefestigte herrschende Meinung gebildet. Erst i...
Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in seltener Übereinstimmung als Hoffnungsträger im Kampf gegen die fortschreitende Arbeitslosigkeit angesehen. Diese Einschätzung hat zur Schaffung des Arbeitsförderungsgesetzes 1985 geführt. Zentrale Norm dieses Gesetzeswerkes ist das Benachteiligungsverbot zwischen Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitarbeitnehmern in Art. 1 §2 Abs. 1 BeschFG 1985. Trotz der Einbettung des Benachteiligungsverbots...
Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der ...