Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in seltener Übereinstimmung als Hoffnungsträger im Kampf gegen die fortschreitende Arbeitslosigkeit angesehen. Diese Einschätzung hat zur Schaffung des Arbeitsförderungsgesetzes 1985 geführt. Zentrale Norm dieses Gesetzeswerkes ist das Benachteiligungsverbot zwischen Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitarbeitnehmern in Art. 1 §2 Abs. 1 BeschFG 1985. Trotz der Einbettung des Benachteiligungsverbots...
Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der ...