Das Günstigkeitsprinzip schien lange Zeit ausdiskutiert. Zu allen wesentlichen Fragen hatte sich eine gefestigte herrschende Meinung gebildet. Erst in den letzten Jahren ist die Diskussion erneut aufgeflammt. Entzündet hat sie sich daran, ob eine gegenüber der tariflichen Arbeitszeit einzelvertragliche längere Arbeitszeit für den Arbeitnehmer "günstiger" sein kann - eine früher undenkbare Frage.§Einer kritischen Revision ist insbesondere das Dogma der bisher h. M. zu unterziehen, das im Einzelfall "Günstigere" sei nicht autonom durch den jeweiligen Arbeitnehmer, sondern nach Maßgabe...
Das Günstigkeitsprinzip schien lange Zeit ausdiskutiert. Zu allen wesentlichen Fragen hatte sich eine gefestigte herrschende Meinung gebildet. Erst i...