Mit der Erosion des Normarbeitsverhältnisses im Arbeits- und Wirtschaftsleben geht die Entstehung einer Vielzahl neuer Formen der Beschäftigung, wie z. B. der Drittbeschäftigungsverhältnisse, einher. Diesen neueren Entwicklungen steht das BetrVG mit seiner Definition des persönlichen Geltungsbereichs relativ statisch gegenüber, und es stellt sich die Frage, ob die neuen Beschäftigungsformen noch vom BetrVG erfaßt werden. Wo dies zu verneinen ist, kann der Gleichheitssatz des Grundgesetzes darüber Auskunft geben, ob dieser Umstand hinzunehmen oder daraus ein Korrekturauftrag an den...
Mit der Erosion des Normarbeitsverhältnisses im Arbeits- und Wirtschaftsleben geht die Entstehung einer Vielzahl neuer Formen der Beschäftigung, wie...
In der betrieblichen Praxis ist der Schutz vor der wachsenden Betriebsspionage aber auch vor staatlicher Spionage von großer Bedeutung. Im Arbeitsrecht stellt sich daher die Frage, ob allein die Besorgnis, es könne künftig zu einer Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen kommen, für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber wegen Sicherheitsbedenken ausreicht.§Nach der Definition des Begriffs Sicherheitsbedenken und einer kurzen Darstellung der Grundlagen des Kündigungsrechts folgt eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft. Auf...
In der betrieblichen Praxis ist der Schutz vor der wachsenden Betriebsspionage aber auch vor staatlicher Spionage von großer Bedeutung. Im Arbeitsrec...