»Bergluft macht frei«! Diese Abwandlung des berühmten Satzes »Stadtluft macht frei« beschreibt die Situation des sich ab dem 11. Jahrhundert stürmisch entwickelnden Bergbaus, der die mittelalterliche Gesellschaft vor neue und ganz spezielle sozialökonomische Herausforderungen stellte. Die Arbeit geht der Frage nach wie diese tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen durch rechtliche Regelungen gesteuert wurden. Dabei wird eine etwa dreihundertjährige Entwicklungsgeschichte aufgezeigt, in der sich die Bergleute aus gewachsenem Gewohnheitsrecht in Abstimmung mit der...
»Bergluft macht frei«! Diese Abwandlung des berühmten Satzes »Stadtluft macht frei« beschreibt die Situation des sich ab dem 11. Jahrhundert stü...
Ausgehend von einer Darstellung der Systematik des Schutzes Geistigen Eigentums in Deutschland und einer anschließenden Darlegung grundlegender Wesensgemeinsamkeiten, aber auch Wesensunterschiede der einzelnen immaterialgüterrechtlichen Schutzpositionen werden die Rechtfertigungsgründe für die konkrete Schutzgewährung jedes einzelnen Immaterialgutes anhand der Anwendung der bekannten Ansätze (Rechtfertigungstheorien) dargestellt. Das aus der Rechtfertigung des Immaterialgüterschutzes insgesamt ableitbare generelle "Leistungsprinzip" wird sodann anhand einer Herausarbeitung der für den...
Ausgehend von einer Darstellung der Systematik des Schutzes Geistigen Eigentums in Deutschland und einer anschließenden Darlegung grundlegender Wesen...
Mit dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, steht eine sondergesetzliche Schutzmöglichkeit von Design in Form eines nicht registrierten Rechts zur Verfügung, das Schutz vor Nachahmung gewährt. Die Dissertation klärt die Frage, wie sich dieser sondergesetzliche Schutz zum Wettbewerbsrecht verhält. Es wird dargestellt, ob und inwieweit angesichts dieser sondergesetzlichen Schutzmöglichkeit von Design noch auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen...
Mit dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeins...
Indem sich der Gesellschafter einer GmbH dem Personenverbandzur Erreichung eines Gesellschaftszwecks angeschlossenhat, hat er sich betreffend die Unternehmensverwaltungauch der Mehrheit unterworfen. Das Verwaltungshandeln durchdie Gesellschaftermehrheit gewährleistet nicht, dass das jeweiligeHandeln dem ureigenen Gesellschaftszweck und demgemäßdem Interesse des Gesellschafters dient. Wennnunmehr die Interessen des Gesellschafters tangiert bzw.beeinträchtigt sind, fragt sich, inwieweit dem einzelnenMitglied eine regulierende Einflussnahme zur Verfügung steht,um ein missbräuchliches...
Indem sich der Gesellschafter einer GmbH dem Personenverbandzur Erreichung eines Gesellschaftszwecks angeschlossenhat, hat er sich betreffend die Unte...
Das Arbeitsrecht gefällt sich schon lange darin, das Anfechtungsrecht der Arbeitsvertragsparteien vor allem des Arbeitgebers mit Blick auf Willensmängel bei Arbeitsvertragsschluss tatbestandlich und auch auf der Rechtsfolgenseite einzuschränken. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat insoweit bereits zu einer ausdifferenzierten Schadensrechtsdogmatik zur Abwicklung von Informationspflichtverstößen geführt. Dabei wird weithin ignoriert, dass fahrlässige und vorsätzliche Täuschungen auch schadensrechtliche Konsequenzen haben. Wie sich nun Schadensersatzansprüche (des...
Das Arbeitsrecht gefällt sich schon lange darin, das Anfechtungsrecht der Arbeitsvertragsparteien vor allem des Arbeitgebers mit Blick auf Willensmä...
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht 5 I 3 Wertpapierprospektgesetz, wonach Prospekte in einer Form abgefaßt sein müssen, die ihr Verständnis und ihre Auswertung erleichtert. Diese gesetzgeberische Vorgabe ist unter Berücksichtigung der einschlägigen europarechtlichen Normen zu konkretisieren. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Problematik der Normdurchsetzung. Neben dem öffentlich-rechtlichen Billigungsverfahren weist der Autor der Prospekthaftung eine entscheidende Rolle zu und untersucht, inwiefern Defizite in der Prospektgestaltung eine zivilrechtliche Haftung auszulösen...
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht 5 I 3 Wertpapierprospektgesetz, wonach Prospekte in einer Form abgefaßt sein müssen, die ihr Verständnis u...
Durch das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz, kurz »Artikelgesetz«, wurde die IVU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Kennzeichnend für die IVU-Richtlinie ist eine auf den Umweltschutz insgesamt gerichtete integrative Betrachtungsweise. Entscheidend dabei ist insbesondere die verfahrensmäßige Integration des Art. 7 IVU-RL, der eine vollständige Koordinierung des Genehmigungsverfahrens fordert. Die Umsetzung des Art. 7 IVU-RL erfolgte durch den deutschen Gesetzgeber durch 10 Abs. 5 Satz 2 BImSchG. Die...
Durch das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz, kurz »Artikelgesetz«, ...