Das Arbeitsrecht gefällt sich schon lange darin, das Anfechtungsrecht der Arbeitsvertragsparteien vor allem des Arbeitgebers mit Blick auf Willensmängel bei Arbeitsvertragsschluss tatbestandlich und auch auf der Rechtsfolgenseite einzuschränken. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat insoweit bereits zu einer ausdifferenzierten Schadensrechtsdogmatik zur Abwicklung von Informationspflichtverstößen geführt. Dabei wird weithin ignoriert, dass fahrlässige und vorsätzliche Täuschungen auch schadensrechtliche Konsequenzen haben. Wie sich nun Schadensersatzansprüche (des...
Das Arbeitsrecht gefällt sich schon lange darin, das Anfechtungsrecht der Arbeitsvertragsparteien vor allem des Arbeitgebers mit Blick auf Willensmä...