Mit dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, steht eine sondergesetzliche Schutzmöglichkeit von Design in Form eines nicht registrierten Rechts zur Verfügung, das Schutz vor Nachahmung gewährt. Die Dissertation klärt die Frage, wie sich dieser sondergesetzliche Schutz zum Wettbewerbsrecht verhält. Es wird dargestellt, ob und inwieweit angesichts dieser sondergesetzlichen Schutzmöglichkeit von Design noch auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen...
Mit dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeins...