Die Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften in der Insolvenz ist problematisch, weil das Steuerrecht und das Insolvenzrecht diese Gesellschaften grundlegend unterschiedlich behandeln. Steuerlich sind die Einkünfte der Gesellschaft ihren Gesellschaftern nach dem Transparenzprinzip unmittelbar zuzurechnen, während insolvenzrechtlich eine strikte Trennung der Vermögensmassen gilt. Diese Unabgestimmtheit verursacht erhebliche Rechtsunsicherheiten. Besteuert man die Gesellschafter einer insolventen Personengesellschaft unverändert nach dem Transparenzprinzip ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2...
Die Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften in der Insolvenz ist problematisch, weil das Steuerrecht und das Insolvenzrecht diese Gesellschaf...
Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens betreffen regelmäßig nicht nur den Schuldner selbst, sondern ebenso seine häufig von ihm finanziell abhängige Familie. Dies gilt gerade für seine minderjährigen Kinder, die außer Stande sind, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Innerhalb des Insolvenzverfahrens prallen demnach familiäre und soziale Interessen auf insolvenzrechtliche Regelungen, die vordergründig der Gläubigergleichbehandlung dienen.Dem daraus resultierenden Spannungsverhältnis will die Verfasserin begegnen. Zu diesem Zweck untersucht sie umfassend den Schutz der...
Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens betreffen regelmäßig nicht nur den Schuldner selbst, sondern ebenso seine häufig von ihm finanziell abhängig...
Schuldenbasierte Übernahmen - auch Loan-to-Own-Transaktionen genannt - haben sich im europäischen Raum zunehmend als Handlungsoption in der finanziellen Krise eines Unternehmens etabliert. Investoren erwerben hierbei Forderungen gegen das Krisenunternehmen und tauschen diese mittels Debt to Equity Swap in Eigenkapital an der Gesellschaft um.Die Arbeit bewegt sich an der Schnittstelle von Restrukturierungs- und Kapitalmarktrecht. Sie untersucht zunächst, inwiefern Investoren die neuen Instrumente des StaRUG zur Durchführung von Loan-to-Own-Transaktionen nutzen können. Ferner werden die...
Schuldenbasierte Übernahmen - auch Loan-to-Own-Transaktionen genannt - haben sich im europäischen Raum zunehmend als Handlungsoption in der finanzie...
Ausgangspunkt des Werkes war die Entscheidung BGHZ 222, 165, in der sich der IX. Senat auszugsweise mit der Insolvenz eines selbstständig tätigen Globalzedenten zu befassen hatte. Konkret ging es dabei um die Frage, ob die vorinsolvenzliche Globalzession auf die vom Schuldner im Insolvenzverfahren erwirtschafteten Forderungen zuzugreifen vermag, wenn die selbstständige Tätigkeit zuvor nach 35 Abs. 2 Satz 1 InsO freigegebenen worden war. Da der Senat den Schuldner in seiner selbstständigen Betätigung schützen wollte, wendete er das Erwerbsverbot des 91 Abs. 1 InsO entgegen des...
Ausgangspunkt des Werkes war die Entscheidung BGHZ 222, 165, in der sich der IX. Senat auszugsweise mit der Insolvenz eines selbstständig tätigen Gl...
Die Haftung des Kommanditisten entfaltet in erster Linie in der Insolvenz der Gesellschaft praktische Bedeutung. Die dann erforderliche Geltendmachung der Haftung durch den Insolvenzverwalter ist in 171 Abs. 2 HGB jedoch nur rudimentär geregelt. Als die Vorschrift in den letzten Jahren infolge einer regelrechten Pleitewelle sog. Schiffsfonds in den Fokus von Wissenschaft und Praxis gerückt wurde, hat sich gezeigt, dass noch erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit dem Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters und auch im Übrigen mit der Kommanditistenhaftung im Insolvenzkontext...
Die Haftung des Kommanditisten entfaltet in erster Linie in der Insolvenz der Gesellschaft praktische Bedeutung. Die dann erforderliche Geltendmachung...
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Insolvenzverwalter seinen Vergütungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen verwirken kann. Die dogmatische Begründung und die damit verbundenen Auswirkungen dieser Verwirkungsrechtsprechung sind bisher nicht umfassend beleuchtet worden. Der Autor zeigt die Schwächen der bisherigen Rechtsprechung auf und erarbeitet alternative Lösungswege.
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Insolvenzverwalter seinen Vergütungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen verwirken kann. Die dogma...