Die Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften in der Insolvenz ist problematisch, weil das Steuerrecht und das Insolvenzrecht diese Gesellschaften grundlegend unterschiedlich behandeln. Steuerlich sind die Einkünfte der Gesellschaft ihren Gesellschaftern nach dem Transparenzprinzip unmittelbar zuzurechnen, während insolvenzrechtlich eine strikte Trennung der Vermögensmassen gilt. Diese Unabgestimmtheit verursacht erhebliche Rechtsunsicherheiten. Besteuert man die Gesellschafter einer insolventen Personengesellschaft unverändert nach dem Transparenzprinzip ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2...
Die Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften in der Insolvenz ist problematisch, weil das Steuerrecht und das Insolvenzrecht diese Gesellschaf...