Ausgangspunkt des Werkes war die Entscheidung BGHZ 222, 165, in der sich der IX. Senat auszugsweise mit der Insolvenz eines selbstständig tätigen Globalzedenten zu befassen hatte. Konkret ging es dabei um die Frage, ob die vorinsolvenzliche Globalzession auf die vom Schuldner im Insolvenzverfahren erwirtschafteten Forderungen zuzugreifen vermag, wenn die selbstständige Tätigkeit zuvor nach 35 Abs. 2 Satz 1 InsO freigegebenen worden war. Da der Senat den Schuldner in seiner selbstständigen Betätigung schützen wollte, wendete er das Erwerbsverbot des 91 Abs. 1 InsO entgegen des...
Ausgangspunkt des Werkes war die Entscheidung BGHZ 222, 165, in der sich der IX. Senat auszugsweise mit der Insolvenz eines selbstständig tätigen Gl...