Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) schafft die rechtliche Grundlage für eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung bei Lebensmitteln tierischer Herkunft. Es verpflichtet Unternehmen, die entsprechende Produkte vertreiben, die Art der Tierhaltung auf der Verpackung oder in der Präsentation deutlich kenntlich zu machen. Für jede Haltungsform - etwa "Stall", "Stall+Platz", "Frischluftstall", "Auslauf/Freiland" oder "Bio" - gelten dabei einheitliche Kriterien, die in Rechtsverordnungen präzisiert werden. Ziel ist es, den Verbraucherschutz und die Transparenz zu...
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) schafft die rechtliche Grundlage für eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung bei L...
Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) bildet die rechtliche Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien außerhalb des Strompreises. Es regelt insbesondere die Finanzierung des EEG-Förderbedarfs über den Bundeshaushalt, das Entlastungssystem für stromkostenintensive Unternehmen sowie die Erhebung von Umlagen im Bereich der Netzentgelte (z. B. Offshore-Netzumlage, KWKG-Umlage, 19-StromNEV-Umlage). Das Gesetz dient der Entlastung von Verbrauchern, der Planungssicherheit für Unternehmen und der Stärkung des Klimaschutzes durch eine klar geregelte...
Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) bildet die rechtliche Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien außer...
Die 1. BImSchV dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Luftverunreinigungen. Sie legt technische Anforderungen und Emissionsgrenzwerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen fest - wie z. B. Öl- und Gasheizungen, Holzöfen, Pelletheizungen oder Kaminöfen. Die Verordnung regelt außerdem Messpflichten, Betriebszeiten, Filteranforderungen und Modernisierungspflichten, insbesondere zur Reduktion von Feinstaub, Kohlenmonoxid und Stickoxiden. Ziel der Verordnung ist es, Energie effizient zu nutzen, Emissionen zu senken und die Einhaltung von...
Die 1. BImSchV dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Luftverunreinigungen. Sie legt technische Anforderungen un...
GBV ohne Anlagen: Die Grundbuchverfügung (GBV) ist eine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Anwendung und praktischen Umsetzung der Grundbuchordnung (GBO) in Deutschland. Sie richtet sich insbesondere an Grundbuchämter und Notare und enthält detaillierte Regelungen zur Anlage, Führung und Gestaltung des Grundbuchs, einschließlich der Eintragungen von Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen. Die GBV legt fest, wie Grundstücke, Eigentümer, Dienstbarkeiten oder Vormerkungen im Grundbuch korrekt zu bezeichnen und einzutragen sind. Zudem enthält sie Vorgaben zur elektronischen...
GBV ohne Anlagen: Die Grundbuchverfügung (GBV) ist eine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Anwendung und praktischen Umsetzung der Grundbuchordn...