Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach 37 GmbHG konnen die Gesellschafter den Geschaftsfuhrern Weisungen erteilen. Allerdings wird im GmbHG nicht der Begriff "Weisung" verwandt. In 37 Abs. 1 GmbHG wird nur von einer Beschrankung der Befugnis der Geschaftsfuhrer, die Gesellschaft zu vertreten, gesprochen, wobei mit Vertretung gerade das Innenverhaltnis - also die Fuhrung der Geschafte - gemeint ist. Im gesellschaftsrechtlichen...
Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, 37 Quellen im Literatu...
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das GmbHG schreibt zwingend fur jede GmbH einen GF vor. Der GF ist neben der Gesellschafterversammlung das zweite notwendige Organ einer GmbH. Nachdem der GmbH-GF kein Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts ist, kommen auf ihn auch die Haftungsprivilegien des Arbeitsrechts nicht zur Anwendung. Besondere Haftungsrisiken bestehen fur den GF einer GmbH in der Grundungsphase, also im Stadium der Vorgrundungsgesellschaft und der GmbH in...
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch,...
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das GmbHG schreibt zwingend fur jede GmbH einen GF vor. Der GF ist neben der Gesellschafterversammlung das zweite notwendige Organ einer GmbH. Nachdem der GmbH-GF kein Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts ist, kommen auf ihn auch die Haftungsprivilegien des Arbeitsrechts nicht zur Anwendung. In der eingetragenen, werbenden GmbH drohen dem GF umfangreiche Haftungsrisiken, sowohl im Verhaltnis zur GmbH (Innenhaftung), als auch...
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch,...