ISBN-13: 9783640487684 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 20 str.
ISBN-13: 9783640487684 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das GmbHG schreibt zwingend fur jede GmbH einen GF vor. Der GF ist neben der Gesellschafterversammlung das zweite notwendige Organ einer GmbH. Nachdem der GmbH-GF kein Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts ist, kommen auf ihn auch die Haftungsprivilegien des Arbeitsrechts nicht zur Anwendung. Besondere Haftungsrisiken bestehen fur den GF einer GmbH in der Grundungsphase, also im Stadium der Vorgrundungsgesellschaft und der GmbH in Grundung. Schliessen sich mindestens zwei naturliche Personen zum Zwecke der Grundung einer GmbH zusammen, so ist eine Vorgrundungsgesell-schaft entstanden, vorausgesetzt, diese Vorgrundungsgesellschaft ist bereits vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages rechtsgeschaftlich ta-tig. Aus diesen Rechtsgeschaften haften die Gesellschafter personlich und unbeschrankt. Eine Haftung des GF, so denn zu diesem fruhen Zeitpunkt schon ein GF bestellt ist, gibt es solange nicht, als die von ihm abgeschlossenen Geschafte von der Vollmacht der Grundungsgesell-schafter gedeckt sind. Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages wird die Vorgrundungs-gesellschaft wieder aufgelost, da der Gesellschaftszweck erreicht wurde. Die mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstandene Vorgesell-schaft oder GmbH i. G. ist bereits generell den Vorschriften des GmbHG unterworfen. Ihr wird weitgehende Rechtsfahigkeit zuerkannt und sie kann daher im Rechtsverkehr nach aussen hin auftreten und Trager von Rechten und Pflichten sein. Zwar kann die Vorgesellschaft auch von jedem einzelnen Gesellschafter nach aussen vertreten werden, da aber fur die Eintragung in das Han-delsregister ein GF zwingend vorgeschrieben ist, wird regelmassig schon fur die Vorgesellschaft ein GF tatig. Grundsatzlich beschrankt sich die Vollmacht des GF auf die zur Eintra-gung notwendige"