Die internationale Gerichtszuständigkeit für Sachverhalte, die unter Einbindung des Internets geschehen, ist in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht schwer zu bestimmen. Dies gilt besonders für das Immaterialgüterrecht, welches in materiell-rechtlicher Hinsicht vom Grundsatz der Territorialität geprägt ist. Die Ubiquität des Internets steht diesem diametral entgegen. Die vorliegende Untersuchung eröffnet unter besonderer Berücksichtigung der Staats- und Parteiinteressen einen Ausweg aus diesem Dilemma.
Anhand einer Analyse und Bewertung derjenigen Interessen, deren...
Die internationale Gerichtszuständigkeit für Sachverhalte, die unter Einbindung des Internets geschehen, ist in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsi...
Vor dem Hintergrund des maßgeblich aus dem Recht auf rechtliches Gehör abgeleiteten Gebots, dass jedermann sein Recht im zivilgerichtlichen Verfahren verfolgen oder verteidigen können muss, ohne befürchten zu müssen wegen des hierzu erforderlichen Vortrags wiederum rechtlich in Anspruch genommen zu werden, stellt sich die Frage, ob sich der Betroffene mit ehrschutz- bzw. persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen gegen verletzende Äußerungen zur Wehr setzen kann, wenn diese im Rahmen oder in Bezug auf einen solchen Prozess abgegeben wurden. Dabei überschneiden sich materiellrechtliche...
Vor dem Hintergrund des maßgeblich aus dem Recht auf rechtliches Gehör abgeleiteten Gebots, dass jedermann sein Recht im zivilgerichtlichen Verfahre...
Die Nebenintervention dient dazu, einen Dritten, der nicht Partei des anhängigen Rechtsstreits ist, am Verfahren zu beteiligen. Dies setzt einen anhängigen Rechtsstreit voraus ( 66 Abs. 1 ZPO). Da es sich bei dem selbständigen Beweisverfahren jedoch nicht um einen »Rechtsstreit« handelt, sind die Vorschriften über die Nebenintervention nicht unmittelbar hierauf anwendbar. Giesen untersucht ebendiese unter Heranziehung der Theorie vom Prozessrechtsverhältnis und entwickelt dieses für die Drittbeteiligung vermittels Nebenintervention weiter, um nach Induktion der...
Die Nebenintervention dient dazu, einen Dritten, der nicht Partei des anhängigen Rechtsstreits ist, am Verfahren zu beteiligen. Dies setzt einen anhÃ...
Seit der Schaffung eines gemeinsamen Marktes in den 1960er Jahren strebt die Europäische Union die Schaffung eines effizienten grenzüberschreitenden zivilprozessualen Rechtsraums zwischen den Mitgliedstaaten an. Dabei soll das Zwischen- bzw. Exequaturverfahren entfallen, das ausländischen Titeln im Inland Vollstreckbarkeit verleiht.
Auf den ersten Blick zeigt sich diese Entwicklung linear, von einem globalen Zwischenverfahrenserfordernis bis zur Realisierung der unmittelbaren Titelgeltung im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-Verordnung. Auf den zweiten Blick entstand ein Konglomerat...
Seit der Schaffung eines gemeinsamen Marktes in den 1960er Jahren strebt die Europäische Union die Schaffung eines effizienten grenzüberschreitenden...
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen werden seit Langem nicht mehr allein vor staatlichen Gerichten ausgetragen, sondern zunehmend auch vor Verbraucherschlichtungsstellen. Während der Zivilprozess durch den Öffentlichkeitsgrundsatz und ein hohes Maß an Transparenz geprägt ist, sieht die Verbraucherschlichtung eine öffentliche Verhandlung ebenso wenig vor wie beispielsweise Akteneinsichtsrechte Dritter. Die Arbeit widmet sich diesem Spannungsfeld zwischen Transparenz und Vertraulichkeit bei Verbraucherstreitigkeiten. Sie kommt bei dem Vergleich beider Austragungsorte -...
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen werden seit Langem nicht mehr allein vor staatlichen Gerichten ausgetragen, sondern zunehmend auc...