Die internationale Gerichtszuständigkeit für Sachverhalte, die unter Einbindung des Internets geschehen, ist in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht schwer zu bestimmen. Dies gilt besonders für das Immaterialgüterrecht, welches in materiell-rechtlicher Hinsicht vom Grundsatz der Territorialität geprägt ist. Die Ubiquität des Internets steht diesem diametral entgegen. Die vorliegende Untersuchung eröffnet unter besonderer Berücksichtigung der Staats- und Parteiinteressen einen Ausweg aus diesem Dilemma.
Anhand einer Analyse und Bewertung derjenigen Interessen, deren...
Die internationale Gerichtszuständigkeit für Sachverhalte, die unter Einbindung des Internets geschehen, ist in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsi...
Bei dem Zivilprozess handelt es sich um ein Massenphänomen, das nahezu zwangsläufig strukturell fehleranfällig sein muss. Die strukturellen Mängel des Zivilprozesses sind dem Gesetzgeber schon lange bekannt. Sie sollten durch mehrere ZPO-Reformen behoben werden, was jedoch bis heute nicht geglückt ist. (Mit-)Ursächlich dafür ist, dass die Reformen sich stets mit äußeren Faktoren wie beispielsweise der qualitativen und quantitativen Arbeitsbelastung von Richtern auseinandergesetzt haben. Innere Faktoren, insbesondere das für die richterliche Tätigkeit elementare richterliche...
Bei dem Zivilprozess handelt es sich um ein Massenphänomen, das nahezu zwangsläufig strukturell fehleranfällig sein muss. Die strukturellen Mängel...
Vor dem Hintergrund des maßgeblich aus dem Recht auf rechtliches Gehör abgeleiteten Gebots, dass jedermann sein Recht im zivilgerichtlichen Verfahren verfolgen oder verteidigen können muss, ohne befürchten zu müssen wegen des hierzu erforderlichen Vortrags wiederum rechtlich in Anspruch genommen zu werden, stellt sich die Frage, ob sich der Betroffene mit ehrschutz- bzw. persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen gegen verletzende Äußerungen zur Wehr setzen kann, wenn diese im Rahmen oder in Bezug auf einen solchen Prozess abgegeben wurden. Dabei überschneiden sich materiellrechtliche...
Vor dem Hintergrund des maßgeblich aus dem Recht auf rechtliches Gehör abgeleiteten Gebots, dass jedermann sein Recht im zivilgerichtlichen Verfahre...
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Erwartungen an den Umgang mit dem Verletzten im Strafverfahren grundlegend geändert. Gleichzeitig zeigt sich der Rechtsstaat angesichts eines weiterhin erstarkenden Populismus so verletzlich wie lange nicht. Diese beiden Herausforderungen machen es erforderlich, das Konzept der offensiven Verletztenbeteiligung in der StPO zu überdenken. Die derzeitige Ausgestaltung der Nebenklage wird dem selbstgesteckten Ziel, effektiven Schutz und eine Verringerung der Belastungen durch das Verfahren zu erreichen, nur eingeschränkt gerecht und gerät insbesondere...
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Erwartungen an den Umgang mit dem Verletzten im Strafverfahren grundlegend geändert. Gleichzeitig zeigt sic...
Die Nebenintervention dient dazu, einen Dritten, der nicht Partei des anhängigen Rechtsstreits ist, am Verfahren zu beteiligen. Dies setzt einen anhängigen Rechtsstreit voraus ( 66 Abs. 1 ZPO). Da es sich bei dem selbständigen Beweisverfahren jedoch nicht um einen »Rechtsstreit« handelt, sind die Vorschriften über die Nebenintervention nicht unmittelbar hierauf anwendbar. Giesen untersucht ebendiese unter Heranziehung der Theorie vom Prozessrechtsverhältnis und entwickelt dieses für die Drittbeteiligung vermittels Nebenintervention weiter, um nach Induktion der...
Die Nebenintervention dient dazu, einen Dritten, der nicht Partei des anhängigen Rechtsstreits ist, am Verfahren zu beteiligen. Dies setzt einen anhÃ...
Seit der Schaffung eines gemeinsamen Marktes in den 1960er Jahren strebt die Europäische Union die Schaffung eines effizienten grenzüberschreitenden zivilprozessualen Rechtsraums zwischen den Mitgliedstaaten an. Dabei soll das Zwischen- bzw. Exequaturverfahren entfallen, das ausländischen Titeln im Inland Vollstreckbarkeit verleiht.
Auf den ersten Blick zeigt sich diese Entwicklung linear, von einem globalen Zwischenverfahrenserfordernis bis zur Realisierung der unmittelbaren Titelgeltung im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-Verordnung. Auf den zweiten Blick entstand ein Konglomerat...
Seit der Schaffung eines gemeinsamen Marktes in den 1960er Jahren strebt die Europäische Union die Schaffung eines effizienten grenzüberschreitenden...
Wann ist ein Zivilgericht an unwahren Tatsachenvortrag der Parteien gebunden und wann nicht? Anlass und Ausgang dieser Arbeit ist ein jüngerer Fall des Kammergerichts, in dem die Parteien eines Werkvertrags um die Vergütung stritten, aber - anscheinend wahrheitswidrig - unstreitig stellten, keine gegen 134 BGB verstoßende Ohne-Rechnung-Abrede getroffen zu haben.
Der Autor untersucht mit Blick auf die Kodifikationsgeschichte des 19. Jahrhunderts und das Unionsrecht die verschiedenen prozessualen Vehikel einer Tatsachendisposition auf ihre dogmatische Legitimation und...
Wann ist ein Zivilgericht an unwahren Tatsachenvortrag der Parteien gebunden und wann nicht? Anlass und Ausgang dieser Arbeit ist ein jüngerer Fall d...
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen werden seit Langem nicht mehr allein vor staatlichen Gerichten ausgetragen, sondern zunehmend auch vor Verbraucherschlichtungsstellen. Während der Zivilprozess durch den Öffentlichkeitsgrundsatz und ein hohes Maß an Transparenz geprägt ist, sieht die Verbraucherschlichtung eine öffentliche Verhandlung ebenso wenig vor wie beispielsweise Akteneinsichtsrechte Dritter. Die Arbeit widmet sich diesem Spannungsfeld zwischen Transparenz und Vertraulichkeit bei Verbraucherstreitigkeiten. Sie kommt bei dem Vergleich beider Austragungsorte -...
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen werden seit Langem nicht mehr allein vor staatlichen Gerichten ausgetragen, sondern zunehmend auc...