Die Schiedsgerichtsbarkeit weist aufgrund ihrer ineffektiven Drittbeteiligung erhebliche Defizite bei der Lösung verwobener Mehrparteienkonflikte auf. Der Autor entwickelt vor diesem Hintergrund ein arbitrales Streitverkündungsrecht - einer Streitverkündung in Schiedsverfahren, deren Wirkung eintritt, ohne dass der Dritte Partei der Schiedsvereinbarung ist oder der Streitverkündung zugestimmt hat. Sie wird ausgehend von einer Analyse der Drittbeteiligung im staatlichen Zivilprozess durch einen funktional wertenden Vergleich zur Last legitimiert, die einem Streitverkündungsempfänger auch...
Die Schiedsgerichtsbarkeit weist aufgrund ihrer ineffektiven Drittbeteiligung erhebliche Defizite bei der Lösung verwobener Mehrparteienkonflikte auf...