Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbeitsteiligen Handelns nicht sie selbst, sondern eine andere Person rechtlich relevante Umstände kennt oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kennt. Der Grundgedanke der Arbeit liegt darin, daß es kein allgemeines Rechtsinstitut der Wissenszurechnung gibt, sondern daß die Frage, inwieweit jemand für das Wissen von Hilfspersonen einstehen muß, von der jeweiligen Wissensnorm beantwortet wird (d. h. der Rechtsnorm, die an die Kenntnis oder die...
Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbei...
Der Autor befaßt sich mit der Frage, ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf Veranlassung des Erklärenden bis nach dessen Tod zurückgehalten worden ist (»postmortale Willenserklärung«), mit ihrem Zugang gemäß 130 Abs. 2 BGB wirksam werden kann.
Dazu widmet er sich zunächst der historischen Entwicklung, die zur Schaffung des 130 Abs. 2 BGB geführt hat, stellt danach den Stand von Rechtsprechung und Lehre dar und versucht schließlich, das Problem durch Auslegung der Norm selbst zu klären. Dabei zeigt sich, daß die lebzeitige Abgabe bei einer bis nach...
Der Autor befaßt sich mit der Frage, ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf Veranlassung des Erklärenden bis nach dessen Tod zurÃ...
Aus den Grundprinzipien des deutschen Erbrechts - Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb - resultiert ein Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse der Kreditinstitute an einer rechtssicheren Legitimation einerseits und dem Interesse des oder der Erben an einer kostengünstigen und zügigen Nachlassregulierung andererseits. Hiervon ausgehend entwickelt die Arbeit in methodenreflektierter Anwendung der Grundsätze juristischer Hermeneutik die Antwort des Gesetzes auf die Frage nach den Anforderungen, die an den Nachweis des Erbrechts zu stellen sind. Zu diesem Zweck wird hinter das vom...
Aus den Grundprinzipien des deutschen Erbrechts - Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb - resultiert ein Spannungsverhältnis zwischen dem Interes...
Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgehen, hat das Grundbuchamt den Antrag entweder zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu erlassen. Dass die Wahl zwischen diesen Optionen zunehmend Probleme bereitet, legt die umfangreiche Judikatur der letzten Jahre nahe. Stefan Bohlsen untersucht die Entscheidungsmöglichkeiten des Grundbuchverfahrensrechts auf einen nicht unmittelbar vollzugsfähigen Eintragungsantrag, strukturiert ihre Anwendungsbereiche und beleuchtet ihre Verzahnung mit dem Immobiliarsachen- und Zwangsvollstreckungsrecht. Er geht auch der Frage nach, ob...
Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgehen, hat das Grundbuchamt den Antrag entweder zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu er...
Bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität spielt der Zugriff auf das Insiderwissen von Hinweisgebern eine immer wichtigere Rolle. Dabei geraten zunehmend auch wirtschaftsberatende Rechtsanwälte und andere vergleichbare Berufsträger als Informationsquelle in den Fokus. Die Arbeit untersucht berufs- und außerberufsrechtliche Pflichten der Anwaltschaft zur Verhinderung und Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten und die daraus folgenden Konfliktlinien zwischen der Nutzung anwaltlichen Sonderwissens zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität einerseits sowie der anwaltlichen...
Bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität spielt der Zugriff auf das Insiderwissen von Hinweisgebern eine immer wichtigere Rolle. Dabei geraten...
Auf aktivistischen Transparenten finden sich zwei wiederkehrende Forderungen: »Wohnraum denen, die drin wohnen!« und »Keine Rendite mit der Miete!« Diese Appelle treffen den Kern des Konzeptes, das in diesem Werk untersucht wird: »Wohnraum-Commons« entziehen Wohnraum - und insbesondere den zugehörigen Boden - dem Markt, sodass er nicht mehr profitorientiert verwertet werden darf. Dabei gelangt der Wohnraum in die Selbstverwaltung durch die jeweilige Bewohnerschaft. Wohnraum-Commons verknüpfen also das soziale Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, mit dem liberal-emanzipatorischen...
Auf aktivistischen Transparenten finden sich zwei wiederkehrende Forderungen: »Wohnraum denen, die drin wohnen!« und »Keine Rendite mit der Miete!Â...
1371 Abs. 1 BGB statuiert den sog. »pauschalierten Zugewinnausgleich«. Gem. 1371 Abs. 1 a.E. BGB ist völlig irrelevant, wer den höheren Zugewinn erzielt hat - das Gesetz gibt den eigentlichen Zugewinngedanken vollständig auf. Es kann also auch derjenige Ehegatte das pauschale Viertel erhalten, welcher im Scheidungsfall zugewinnausgleichspflichtig gewesen wäre. Die Arbeit geht der Frage nach, inwiefern die Regelung des 1371 Abs. 1 BGB und in diesem Zusammenhang das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten insgesamt ( 1931 BGB) umzugestalten sind. Die Arbeit widmet sich...
1371 Abs. 1 BGB statuiert den sog. »pauschalierten Zugewinnausgleich«. Gem. 1371 Abs. 1 a.E. BGB ist völlig irrelevant, wer den höhere...
Die Arbeit befasst sich mit dem zunehmenden Selbstverständnis der Verfassungsgerichte unter dem Deckmantel der Drittwirkung privatrechtliche Streitigkeiten an sich zu ziehen und als »Ersatzgesetzgeber das Privatrecht fortzubilden. Bei dieser Rechtsschöpfung entsteht - weitgehend unbemerkt - eine neue Ebene des Privatrechts: »Verfassungsprivatrecht«. Ausgangspunkt dieses ungeschriebenen Regelwerks ist die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Verfassungsprivatrecht bindet neben der gesamten Zivilgerichtsbarkeit auch den Gesetzgeber. Einschlägige...
Die Arbeit befasst sich mit dem zunehmenden Selbstverständnis der Verfassungsgerichte unter dem Deckmantel der Drittwirkung privatrechtliche Streitig...