Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbeitsteiligen Handelns nicht sie selbst, sondern eine andere Person rechtlich relevante Umstände kennt oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kennt. Der Grundgedanke der Arbeit liegt darin, daß es kein allgemeines Rechtsinstitut der Wissenszurechnung gibt, sondern daß die Frage, inwieweit jemand für das Wissen von Hilfspersonen einstehen muß, von der jeweiligen Wissensnorm beantwortet wird (d. h. der Rechtsnorm, die an die Kenntnis oder die...
Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbei...