Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgehen, hat das Grundbuchamt den Antrag entweder zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu erlassen. Dass die Wahl zwischen diesen Optionen zunehmend Probleme bereitet, legt die umfangreiche Judikatur der letzten Jahre nahe. Stefan Bohlsen untersucht die Entscheidungsmöglichkeiten des Grundbuchverfahrensrechts auf einen nicht unmittelbar vollzugsfähigen Eintragungsantrag, strukturiert ihre Anwendungsbereiche und beleuchtet ihre Verzahnung mit dem Immobiliarsachen- und Zwangsvollstreckungsrecht. Er geht auch der Frage nach, ob...
Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgehen, hat das Grundbuchamt den Antrag entweder zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu er...