In den vielschichtigen rechtlichen Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses ist der Begriff des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (ArbNPR) stets präsent und dient damit als arbeitsrechtliche Leitidee. Gegenstand der Arbeit ist die begriffliche Erfassung des Arbeitnehmer-Persönlichkeitsrechts und seine gestaltende Wirkung auf das Arbeitsverhältnis.§Das Persönlichkeitsrecht dient hier nicht nur als Grundlage gesetzlicher, tariflicher und vertraglicher Regelungen und Rechtsinstitute, sondern auch als Quelle der Rechtsanwendung und der richterlichen Rechtsfortbildung. Entgegen...
In den vielschichtigen rechtlichen Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses ist der Begriff des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (ArbNPR)...
Die Flexibilisierung der Arbeitsordnung ist bereits seit längerer Zeit ein arbeitsrechtlicher Modebegriff, in bezug auf die betriebsverfassungsrechtliche Organisation und deren Anpassung an sich stetig ändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen durch Tarifvertrag jedoch erst seit kurzem.§Die Autor befaßt sich eingehend mit der gegenwärtigen gesetzlichen Situation, welche vornehmlich durch §3 BetrVG geprägt ist. Es wird aufgezeigt, in welchem Maße die im übrigen im wesentlichen als unabänderbar eingestuften Organisationsstrukturen des Betriebsverfassungsgesetzes durch Tarifverträge...
Die Flexibilisierung der Arbeitsordnung ist bereits seit längerer Zeit ein arbeitsrechtlicher Modebegriff, in bezug auf die betriebsverfassungsrechtl...
Der Autor zeigt die Aufwertung der Betriebsautonomie und die einhergehende Abkehr des Arbeitsrechts von der Vertragsfreiheit auf, exemplarisch am Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei übertariflichen Zulagen gemäß §87 Abs. 1 Nr.10 BetrVG.§Statt diese Norm anhand ihres Zwecks der Gewährleistung innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit auszulegen, ist deren Reichweite anhand des Systems der arbeitsrechtlichen Gestaltungsfaktoren und ihrer Autonomiebereiche, also Individual-, Unternehmens- und Tarifautonomie zu bestimmen. Das Arbeitsverhältnis findet seine Grundlage in der Privatautonomie...
Der Autor zeigt die Aufwertung der Betriebsautonomie und die einhergehende Abkehr des Arbeitsrechts von der Vertragsfreiheit auf, exemplarisch am Mitb...
Beim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Ob der Arbeitgeber dennoch die Vergütung schuldet, ist eine oftmals schwierige Frage. Die Antwort hängt zunächst von den Ursachen der Nichtleistung ab. Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit u. a. m. können einen Lohnanspruch bestehen lassen. Streik, unentschuldigtes Fernbleiben u. a. m. führen regelmäßig zum Wegfall des Anspruchs.§Die Rechtsprechung hat sich bei der Bewältigung der damit verbundenen Probleme häufig...
Beim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des A...