In den vielschichtigen rechtlichen Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses ist der Begriff des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (ArbNPR) stets präsent und dient damit als arbeitsrechtliche Leitidee. Gegenstand der Arbeit ist die begriffliche Erfassung des Arbeitnehmer-Persönlichkeitsrechts und seine gestaltende Wirkung auf das Arbeitsverhältnis.§Das Persönlichkeitsrecht dient hier nicht nur als Grundlage gesetzlicher, tariflicher und vertraglicher Regelungen und Rechtsinstitute, sondern auch als Quelle der Rechtsanwendung und der richterlichen Rechtsfortbildung. Entgegen...
In den vielschichtigen rechtlichen Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses ist der Begriff des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (ArbNPR)...