Beim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Ob der Arbeitgeber dennoch die Vergütung schuldet, ist eine oftmals schwierige Frage. Die Antwort hängt zunächst von den Ursachen der Nichtleistung ab. Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit u. a. m. können einen Lohnanspruch bestehen lassen. Streik, unentschuldigtes Fernbleiben u. a. m. führen regelmäßig zum Wegfall des Anspruchs.§Die Rechtsprechung hat sich bei der Bewältigung der damit verbundenen Probleme häufig...
Beim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des A...