Der Begriff der res extra commercium im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Die Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen.
Der Begriff der res extra commercium im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Die Untersuchung befasst s...