Das Wallfahren war seit der Aufklarung eine staatlich und kirchenamtlich missbilligte Volksfrommigkeitsform, die sich jedoch weiterhin grosser Beliebtheit erfreute. Nachdem schon in der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts die Kolner Kurfursten und zeitweilig auch die nachfolgende franzosische Verwaltung mehrtagige Wallfahrtsprozessionen untersagt hatten, unterwarfen nach dem Wiener Kongress, der das Rheinland Preussen uberantwortete, die preussischen Behorden das nordrheinische Wallfahrtswesen 1816 einem einschnurenden Regelwerk, um mittels rigider klerikaler und polizeilicher Kontrolle die...
Das Wallfahren war seit der Aufklarung eine staatlich und kirchenamtlich missbilligte Volksfrommigkeitsform, die sich jedoch weiterhin grosser Beliebt...