Der Autor befasst sich mit dem Eheprozessrecht in Staat und katholischer Kirche. Dabei untersucht er das staatliche Verfahren in Ehesachen (Verfahren auf Scheidung der Ehe, Aufhebung der Ehe und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten nach 121 Nr. 1-3 FamFG) und beschreibt im Anschluss daran das kirchliche Eheprozessrecht mit den beiden grundsatzlichen Moglichkeiten der Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe und der Auflosung des Ehebandes. In der folgenden rechtsvergleichenden Betrachtung werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Vor- und...
Der Autor befasst sich mit dem Eheprozessrecht in Staat und katholischer Kirche. Dabei untersucht er das staatliche Verfahren in Ehesachen (Verfahren ...
Die Domkapitel zahlen zu den traditionsreichsten Einrichtungen der katholischen Kirche. Infolge der nachkonziliaren Kodexreform kam es fur die Kathedralkapitel jedoch zum Verlust von Titel und Stellung des senatus episcopi an den neu eingerichteten Priesterrat und zu weiteren Veranderungen im Kanonikerrecht. Die Domkapitel waren nun dazu aufgerufen, ihre Statuten als zentrales Regelungsinstrument der inneren Organisation zu uberarbeiten und den neuen universalrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die erneuerten Statuten der sieben bestehenden Domkapitel in Osterreich und des Domkapitels von...
Die Domkapitel zahlen zu den traditionsreichsten Einrichtungen der katholischen Kirche. Infolge der nachkonziliaren Kodexreform kam es fur die Kathedr...
Der Autor stellt die Entwicklung der urheberrechtsgesetzlichen Vergutungspflicht von kultischer Kirchenmusik in Deutschland in musikwissenschaftlichen, kirchenrechtlichen und urheberrechtlichen Aspekten dar. Ausgehend von der theoretischen Grundlage, der Lehre vom geistigen Eigentum, arbeitet er die Hauptaspekte der Entwicklung, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die grundsatzlich fordernde Haltung der Kirchen Deutschlands heraus. Durch Einbeziehung zweier, der katholischen Kirche nahestehender Archive lasst sich die Darstellung anschaulichnachvollziehen. Die Frage...
Der Autor stellt die Entwicklung der urheberrechtsgesetzlichen Vergutungspflicht von kultischer Kirchenmusik in Deutschland in musikwissenschaftlichen...
Das die Ungultigkeit der Ehe bewirkende Fehlen des Konsenses wird im Anschluss an eine in der Kanonistik vorherrschende Interpretation seit dem CIC/1917 nur anerkannt, wenn es sich darstellt als ein vorsatzlicher Ausschluss der Ehe. Dabei handelt es sich angesichts des personalistischen Eheverstandnisses im CIC/1983 um eine Engfuhrung, die ein Relikt des CIC/1917 ist und aus seiner Sicht der Ehe resultiert. Ausgehend von Urteilen diozesaner Gerichte und der Diskussion um den fehlenden Ehewillen in der angelsachsischen Kanonistik sowie anhand ausgewahlter Urteile der Romischen Rota weist die...
Das die Ungultigkeit der Ehe bewirkende Fehlen des Konsenses wird im Anschluss an eine in der Kanonistik vorherrschende Interpretation seit dem CIC/19...
Aufgrund der Fortschritte der Humanwissenschaften und der veranderten Lebensumstande in der postmodernen Gesellschaft entwickelten sich die Ehevertragsunfahigkeit und das Erfullungsunvermogen zu den haufigsten Nichtigkeitsgrunden. Allerdings wurde nicht selten die Manipulierbarkeit der Methoden, des Vokabulars und der Deutungsmoglichkeiten unterschatzt. Diese konnen bei gleichartigen Fallen je nach Sichtweise zu einer unterschiedlichen Formulierung der Entscheidungsgrundlage fuhren. Anhand der Gerichtspsychiatrie, der Rechtsprechung der Romischen Rota und des papstlichen Lehramts wird die...
Aufgrund der Fortschritte der Humanwissenschaften und der veranderten Lebensumstande in der postmodernen Gesellschaft entwickelten sich die Ehevertrag...