ISBN-13: 9783540266358 / Niemiecki / Miękka / 2005
Krankheit ist kein Schutz gegen Straffalligkeit. Straftaten werden daher auch von Menschen begangen, die nicht anders als andere Menschen unter korperlichen oder geistigen Erkrankungen leiden. Krankheit schutzt in der Regel auch nicht vor Strafe. Werden erkrankte Menschen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nehmen sie ihre Krankheit hinter die Gefangnismauern mit. Auch der Strafvollzug schutzt nicht vor Krankheit, "Knast" selbst macht nicht selten krank. Deshalb bleiben gesund einruckende Straftater nicht notwendig von Krankheit verschont. Es versteht sich daher von selbst, dass die medizinische Versorgung der Strafgefangenen innerhalb der Gefangnismauern gewahrleistet sein muss. Die Intramurale Medizin, die das leistet, steht mit ihren Einrichtungen, Strukturen und Problemen im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht unter den besonderen Bedingungen des Strafvollzugs. Die daraus erwachsenden Fragen in einem interdisziplinaren Gesprach sichtbar zu machen, Defizite aufzudecken und Anstosse fur Wissenschaft, Praxis und Kriminalpolitik zu geben, war Ziel eines Symposions, an dem sich 26 Expertinnen und Experten aus den beteiligten Fachdisziplinen mit Referaten, Statements und Schlussbemerkungen beteiligt haben, die in dem hier vorgelegten Band zusammengefasst sind."