Die sich standig erweiternden Moglichkeiten der angewandten Humangenetik stellen Recht und Ethik vor stetig neue Herausforderungen. Was wollen und sollen wir wissen? Wieviel Vorhersage vertragt der Mensch? Der vorliegende Band enthalt drei Vortrage aus einer Ringvorlesung, die sich aus der Perspektive der drei grossen Fachrichtungen der Jurisprudenz den medizinrechtlichen Problemen der Humangenetik nahern. Hinzugefugt sind die Referate des anschliessenden Symposiums, in denen die medizinischen, philosophischen und medizinrechtlichen Aspekte der Thematik vertieft werden. Die Beitrage reichen...
Die sich standig erweiternden Moglichkeiten der angewandten Humangenetik stellen Recht und Ethik vor stetig neue Herausforderungen. Was wollen und sol...
Die Gesundheitsfursorge im Strafvollzug weicht in vielerlei Hinsicht von der Allgemeinmedizin ab. Dies liegt vor allem an der antinomischen Spannung, die die Vollzugsmedizin aus der Einbettung des am Wohl des Patienten ausgerichteten Behandlungsauftrags in das juristische Netzwerk des freiheitsbegrenzenden Vollzugs bezieht. Eine beachtliche medizinische Aufgabenpluralitat ergibt sich uberdies zum einen aus der Maxime, angesichts der kosten- und personalintensiven sowie mit Risiken belasteten Inanspruchnahme extramuraler arztlicher Dienste die intramurale Versorgung zu optimieren, zum...
Die Gesundheitsfursorge im Strafvollzug weicht in vielerlei Hinsicht von der Allgemeinmedizin ab. Dies liegt vor allem an der antinomischen Spannun...
Krankheit ist kein Schutz gegen Straffalligkeit. Straftaten werden daher auch von Menschen begangen, die nicht anders als andere Menschen unter korperlichen oder geistigen Erkrankungen leiden. Krankheit schutzt in der Regel auch nicht vor Strafe. Werden erkrankte Menschen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nehmen sie ihre Krankheit hinter die Gefangnismauern mit. Auch der Strafvollzug schutzt nicht vor Krankheit, "Knast" selbst macht nicht selten krank. Deshalb bleiben gesund einruckende Straftater nicht notwendig von Krankheit verschont. Es versteht sich daher von selbst, dass die...
Krankheit ist kein Schutz gegen Straffalligkeit. Straftaten werden daher auch von Menschen begangen, die nicht anders als andere Menschen unter kor...